DiePisarskis
als Wojwoden
in Sreniawa und Lemberg..................
Das
polnische Reich wurde in Wojewodschaften (Verwaltungsbezirke) eingeteilt,
an deren Spitze der König aus den Vornehmen des Landes, erwählte
Wojewoden (Fürsten) einsetzte.
Diese, sowie die auf den königlichen Burgen gebietenden Kastellane
(Schloßvögte) oder Burggrafen und später die königlichen
Vögte und Staroste (Inhaber eines vom König verliehenen
Lehens), waren wie ursprünglich die Grafen in Frankreich, Amtsgrafen.
Die Ansprüche an Ansehen, persönlichem Einfluß und
Reichtum, welche diese Ämter an ihre Inhaber stellten, geboten,
daß sie nur aus einem Kreis, reich begüterter Magnaten
(adelige Großgrundbesitzer) gewählt werden konnten, deren
Stellung wohl einerseits Ähnlichkeit mit der von Bojaren (hoher
russischer Adel) anderer slawischer Völker, andererseits mit
der von deutschen Freiherren gehabt haben mag. Die Wojewoden boten
den Heerbann der "Freien" auf und beriefen diese zum Gerichtstag
und zur Volksversammlung.
Nur
diese Freien waren waffenfähig, aber auch waffenpflichtig. Die
Stellung der Wojewoden entsprach vollkommen der von deutschen Grafen
im frühen Mittelalter.
Während aber in Deutschland die Grafenwürde und die für
den Inhaber desselben bestimmten Güter und Ländereien erblich
wurden, war dies in Polen nicht der Fall. Die Grafenwürde blieb
ein Amt, die Grafenfamilien erlangten nicht die erbliche Landesherrlichkeit
und bildeten sich nicht zu einem eigentlichen "Hohen Adel"
aus.
Der Grund für diese Unterschiede war folgender:
Während
in Deutschland das alte Landesrecht mit seiner Hauptunterscheidung
von "Freien" und "Unfreien" allmählich durch
das Lehnsrecht verdrängt wurde, und ursprünglich "Unfreie",
aber einflußreiche Hofbeamte, welche durch Dekret und Noblitierung
die Ritterwürde erlangt hatten, sich damit über nichtritterliche,
aber "Freie" erhoben, drang in Polen das Lehnswesen nicht
durch, es entstand auch kein unfreier Ritterstand.
Ritterart und Rittersitte fanden in Polen schnelle Verbreitung und
fanden ihren besonderen Ausdruck in den Kämpfen gegen die heidnischen
Pommern, Preußen und andere Volksgruppen.
Aus dem Stand der Freien entwickelte sich nun ein ritterlicher Adel,
welcher, nachdem der letzte Aufstand der Unfreien im Jahre 1077 blutig
niedergeschlagen war, den Unfreien jegliche politische Rechte entzog
und sie zu Hörigen herabdrückte.
Um dem Ritterstand feste Grenzen zu geben, wurde, um diesem anzugehören,
im Jahre 1347 der Nachweis der Geburt als Edelmann und 1412 auch der
Nachweis der Berechtigung zur Führung eines bestimmten Wappens
für notwendig erklärt
zitiert
aus:Kleiner geschichtlicher Abriß zum polnischen Adelswesen
von Werner
Zurek h Szur
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