Zunächst
allgemein zur Heraldik, der Wappenkunde:
Wappen sind nach gängigen Definitionen "farbliche Abzeichen,
die Personen oder Körperschaften repräsentieren und ihnen
erblich oder bleibend verliehen sind".

Sie entstanden als persönliche
Kennzeichen im nordwesteuropäischen Raum zwischen etwa 1120 und
1150 aus der Bemalung, Beschlagung oder Bespannung von Kampfschilden.
Der seit dem Ende des 12. Jahrhunderts bezeugte mittelhochdeutsche
Begriff wâpen für Schildzeichen ist entsprechend stammverwandt
mit dem Begriff "Waffen". Schon allein daher erklärt
sich der Zusammenhang zwischen Wappen,
Wappenbüchern und höfischer Turnierkultur.
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