Rückgaberecht und Hygiene

 
ricknick
PostRank 10 / 11
Avatar
Beiträge: 715
Dabei seit: 12 / 2009

ricknick

 ·  #1
Ich habe keine gesetzlichen Vorgaben hierzu gefunden.
Wie wird es bei Euch gehandhabt? Denke da an Ohrstecker, Piercing
Ist es bei Euch überhaupt ein Thema –oder einfach Reinigen /Desinfizieren
Und fertig ?
tatze-1
PostRank 11 / 11
Avatar
Beiträge: 22764
Dabei seit: 01 / 2009

tatze-1

 ·  #2
Umtausch eh nur bei ungetragener Ware. Bei Bijoux Brigitte habe ich gestern gesehen, daß Ohrschmuck aus hygienischen Gründen vom Umtausch ausgeschlossen ist.
ricknick
PostRank 10 / 11
Avatar
Beiträge: 715
Dabei seit: 12 / 2009

ricknick

 ·  #3
Es hat mich verwundert, daß es im Versandhandel oft nicht erwähnt wird.
Erfahrungsgemäß sind ja auch selbsterklärende Dinge oft nicht selbstverständlich.
Also in die AGBs rein bzw. den Kunden direkt beim Kauf darauf hinweisen?!
Hannes
PostRank 7 / 11
Avatar
Beiträge: 242
Dabei seit: 12 / 2011

Hannes

 ·  #4
Rechtlich ist es meines Wissens so, dass es lediglich im Versandhandel bzw. bei Mängeln ein Rückgaberecht gibt. Davon auszuschließen sind aber persönlich angefertigte Dinge und es besteht ein Schadensersatzanspruch gegen den Kunden, der gerade bei Hygieneproblemen bestimmt den vollen Einkaufspreis darstellt.

Im Versandhandel sollte jeder m.M.n. ein großzügiges Rückgaberecht einräumen. Dies liegt ganz einfach daran, dass ein am Computer angesehenes Bild die Wirklichkeit nur im geringen Maße darstellt - insbesondere bei den verschönerten Firmenbildern.
Missbrauch sollte man dann durch nicht-übernahme der Versandkosten etc. eindämmen.
ricknick
PostRank 10 / 11
Avatar
Beiträge: 715
Dabei seit: 12 / 2009

ricknick

 ·  #5
Beziehst Du es auf das Fernabfragegesetz?
Da wird aber meines Wissens für diesen Fall nichts vorgegeben.
Bliebe ja dann nur, wenn überhaupt rechtens, wieder der Hinweis im Rahmen einer individual Vereinbarung. Oder ?
Kornelia Sch
Moderator
Avatar
Beiträge: 4963
Dabei seit: 06 / 2010

Kornelia Sch

 ·  #6
Zitat geschrieben von tatze-1
Umtausch eh nur bei ungetragener Ware. Bei Bijoux Brigitte habe ich gestern gesehen, daß Ohrschmuck aus hygienischen Gründen vom Umtausch ausgeschlossen ist.


Meines Wissens nach muss ein Online-Händler einem Kunden die Möglichkeit geben, bestellte Ware so zu prüfen wie es in einem Ladengeschäft üblich ist.
Ich denke nicht, dass diese Einschränkung bei Bijoux Brigitte rechtens ist.

Der Ausschluss der Rücknahme bei angefertigten Artikeln ist auch nur dann rechtens, wenn diese Artikel nicht mehr ohne Weiteres weiterverkauft werden können.
So kann wohl z.B. ein durch eine Gravur personalisierter Anhänger vom Umtausch oder Rücknahme ausgeschlossen werden, eine auf Wunschlänge gearbeitete Perlenkette oder Edelsteinkette aber nicht.
Hannes
PostRank 7 / 11
Avatar
Beiträge: 242
Dabei seit: 12 / 2011

Hannes

 ·  #7
Genau ricknick und wie Mhorgaine es spezifiziert hat "wie im Ldengeschäft üblich". Ist es üblich, dass man im Geschäft Piercings oder Orstecker anprobieren darf? Dann Rücktausch. Ist es das nicht, dann keine Rücknahmepflicht.

Auch mit dem Zusatz hast du natürlich Recht Mhorgaine.
ricknick
PostRank 10 / 11
Avatar
Beiträge: 715
Dabei seit: 12 / 2009

ricknick

 ·  #8
[quote="Mhorgaine"]

Meines Wissens nach muss ein Online-Händler einem Kunden die Möglichkeit geben, bestellte Ware so zu prüfen wie es in einem Ladengeschäft üblich ist.
Ich denke nicht, dass diese Einschränkung bei Bijoux Brigitte rechtens ist.

Hab ich einen Denkfehler ? Das würde ja die Einschränkung der Rückgabe bestätigen.
Es ist ja nicht üblich ein Piercing oder Ohrstecker mal auszuprobieren.
Beim ranhalten wiederum kann der Kunde nicht beurteilen wie es sich mit dem Tragekomfort verhällt.
ricknick
PostRank 10 / 11
Avatar
Beiträge: 715
Dabei seit: 12 / 2009

ricknick

 ·  #9
hat sich überschnitten
Also sollte die Einschränkung bei BB doch rechtens sein
Kornelia Sch
Moderator
Avatar
Beiträge: 4963
Dabei seit: 06 / 2010

Kornelia Sch

 ·  #10
Dann müssen die jetzt nur noch beweisen können, dass der Kunde/die Kundin den Ohrstecker wirklich eingesetzt hat und nicht nur angehalten. :P

Nein, ich denke nicht, dass BB im Ernstfall damit durchkommt.
Hannes
PostRank 7 / 11
Avatar
Beiträge: 242
Dabei seit: 12 / 2011

Hannes

 ·  #11
Geht es denn überhaupt wirklich um den Online-Handel bei BB? ;)

Auf der Website konnte ich auf die Schnelle nichts finden und im Ladengeschäft ist (fast) jeder Umtausch reine Kulanz. ;)
ricknick
PostRank 10 / 11
Avatar
Beiträge: 715
Dabei seit: 12 / 2009

ricknick

 ·  #12
hm-gefällt mir zwar nicht, aber vermutlch hast Du Recht.
Erklärt ja dann auch, warum auf den Hinweis in den meisten Shops verzichtet wird.
Also doch mit Sakro* einsprühen, wenn die Rücksendung da ist.
tatze-1
PostRank 11 / 11
Avatar
Beiträge: 22764
Dabei seit: 01 / 2009

tatze-1

 ·  #13
Zitat geschrieben von Mhorgaine
Nein, ich denke nicht, dass BB im Ernstfall damit durchkommt.

Wieso nicht? BB ist ein Ladengeschäft, die wenigsten werden online bei denen einkaufen. Da ist der Unterschied, wie es auch immer wieder gerne um Weihnachten herum durch die Presse geht. Die Kulanz des Händlers.

Wenn im Einzelhandelsgeschäft eingekauft wird, ist davon auszugehen, daß sich der Kunde die Ware angeschaut hat und anprobiert oder angehalten hat und ja oder nein sagt. Wenn's ein Geschenk sein soll, wird er den Händler fragen, ob Umtausch möglich ist oder nicht und seine entsprechende Antwort bekommen.

Im Fernabsatzgeschäft, sprich Versandhandel, sieht der Gesetzgeber eine 14tägige Rückgabefrist mit Geld zurück vor, da hier nur von einem Bild gekauft wurde und die Ware nicht in die Hand genommen wurde. Allerdings verlangen die Händler dabei, daß die Ware original verpackt zurückgesendet wird.
ricknick
PostRank 10 / 11
Avatar
Beiträge: 715
Dabei seit: 12 / 2009

ricknick

 ·  #14
und was macht Ihr nun, wenn der Kunde im Laden den Schmuck anprobieren möchte?
tatze-1
PostRank 11 / 11
Avatar
Beiträge: 22764
Dabei seit: 01 / 2009

tatze-1

 ·  #15
das darf und soll der Kunde bei mir auch. Ich schmeiße die Ohrringe dann ins Ultraschallbad und schieße noch Kodan hinterher.
Kornelia Sch
Moderator
Avatar
Beiträge: 4963
Dabei seit: 06 / 2010

Kornelia Sch

 ·  #16
Zitat geschrieben von tatze-1
Zitat geschrieben von Mhorgaine
Nein, ich denke nicht, dass BB im Ernstfall damit durchkommt.

Wieso nicht?


Weil ich von einem Online-Shop ausgegangen bin und damit käme ein Online-Shop nun einmal nicht durch.

Solange ich in einem Ladengeschäft meine Brötchen verdient habe, wurde es den Kunden gestattet, auch Ohrringe/Ohrstecker zu probieren.
Danach wurden die Schmuckstücke erst im Ultraschallbad und dann mit Alkohol gründlich gereinigt.
ricknick
PostRank 10 / 11
Avatar
Beiträge: 715
Dabei seit: 12 / 2009

ricknick

 ·  #17
kodan kannte ich namentlich noch nicht.
Dann sollte es im Versandhandel, mir den Rückläufern, ja auch nicht das Problem sein.
Sondern der "Krämerseele"Zucker geben und der Versuch eine Lücke zu finden um das Rückgaberecht aufzuweichen
ricknick
PostRank 10 / 11
Avatar
Beiträge: 715
Dabei seit: 12 / 2009

ricknick

 ·  #18
ricknick
PostRank 10 / 11
Avatar
Beiträge: 715
Dabei seit: 12 / 2009

ricknick

 ·  #19
Werde nun wieder auf wohlwollend umschalten.
Ausgehend davon, dass der Kunde sicher sein kann dass er Ware erhält die noch niemand probiert hat.

Der Hygiene ist ja mit den beschriebenen Vorgehensweisen genüge getan und das Thema sollte auch nicht überbewertet werden. Da gäbe es andere Güter bei denen ich mir Sorgen machen würde.
Heinrich Butschal
Moderator
Avatar
Beiträge: 35435
Dabei seit: 07 / 2005

Heinrich Butschal

 ·  #20
kaa
PostRank 11 / 11
Avatar
Beiträge: 1449
Dabei seit: 07 / 2006

kaa

 ·  #21
Ich konnte die Ohrringe immer anprobieren.. war nie ein Problem.
Gästin
PostRank 9 / 11
Avatar
Beiträge: 408
Dabei seit: 10 / 2012

Gästin

 ·  #22
[quote="Hannes"]
Missbrauch sollte man dann durch nicht-übernahme der Versandkosten etc. eindämmen.[/quote]


Das ist verzwickt: Bei Rückgabe der Ware gilt:

"Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer."

Bei Widerruf des Kaufvertrags bei Online-Bestellung gilt aber:

"Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht."


http://www.fernabsatz-gesetz.d…ht-neu.htm

obacht bei den AGB...
ricknick
PostRank 10 / 11
Avatar
Beiträge: 715
Dabei seit: 12 / 2009

ricknick

 ·  #23
Gästin
Nun ich hoffe, dass diese 40.-€ „Regel“ bald, zu Gunsten der Versender fällt.

Da soll es ja eine Veränderung geben.
Weiß da jemand etwas genaueres drüber?
Kornelia Sch
Moderator
Avatar
Beiträge: 4963
Dabei seit: 06 / 2010

Kornelia Sch

 ·  #24
ricknick
PostRank 10 / 11
Avatar
Beiträge: 715
Dabei seit: 12 / 2009

ricknick

 ·  #25
schola
PostRank 4 / 11
Avatar
Beiträge: 71
Dabei seit: 02 / 2013

schola

 ·  #26
Hallo , kurze Aufklärung .

Rückgabe im Geschäft , ist reine Kulanz des Verkäufers . Hier gibt es kein muss . Da der Kunde die Ware mit eigenen Augen gesehen und geprüft hat .
Was ihr anbietet oder ausschließt ist euch überlassen .
Rückgabe im Versandhandel ist zwingend , mit 14 Tage Frist.
Davon ausgeschlossen sind immer Sonderanfertigungen.


Bei uns im Geschäft ist der Umtausch von Ohrschmuck und Piercings nicht erlaubt . Auch das anprobieren nicht .dies betrifft Alle Artikel , welche "durch die haut " gehen .

Es ist rechtlich sogar so , dass wenn wir Kunden unsere Artikel probieren lassen würden nicht mehr als neu zu deklarieren sind .
Da ein sterilisieren von Schmuck meist nicht möglich ist und ein desinfizieren nicht ausreicht, haben wir uns gegen eine Rücknahme entschieden .

Alle anderen Artikel können innerhalb 14 Tagen umgetauscht werden .
Was aber auch schon problematisch ist , da man immer von ungetragenen Artikeln ausgeht . Haben die Stücke irgendwelche Anzeichen von tragespuren , ist eine Rückgabe natürlich auch nicht möglich .
Wir haben leider auch viele Kunden . Welche für einen Anlass , z.b. Hochzeit, Schmuck kaufen und wenn die Party vorbei ist Die Artikel umtauschen möchten .

Ist immer schwierig . Aber gestzlich sind wir nicht zu einer Rücknahme verpflichtet .

Grüße
Heinrich Butschal
Moderator
Avatar
Beiträge: 35435
Dabei seit: 07 / 2005

Heinrich Butschal

 ·  #27
Ich kenne eine Versandhändlerin die sich gerade bei Brautschmuck darüber beschwert wenn der nach Rauch stinkend und offensichtlich getragen nach 14 Tagen wieder zurück kommt.
Scheint also kein Einzelfall zu sein das man es zumindest probiert auch wenn es dann nicht klappt.

Wir haben extrem wenig Rücksendungen.
Kornelia Sch
Moderator
Avatar
Beiträge: 4963
Dabei seit: 06 / 2010

Kornelia Sch

 ·  #28
Ich hatte auch schon ein Brautschmuck-Set, das exakt am 14. Tag nach Erhalt eindeutig getragen wieder bei mir eingetroffen ist.
Angeblich hat es nicht zum Kleid gepaßt, was mir aber auch egal war.

Ansonsten habe ich auch erfreulich wenige Rücksendungen.
Neueste Informationen
Die Goettgen Schmuck-Community ist umgezogen zu Gutachter und Goldschmied Heinrich Butschal. Speichere den neuen Link. Deine Beiträge, Galerien und Dein Account bleiben natürlich gleich. Wir wünschen weiterhin viel Spaß im Butschal-Schmuckforum!

Gewählte Zitate für Mehrfachzitierung:   0

Registrierte in diesem Thema

Aktuell kein registrierter in diesem Bereich

Die Statistik zeigt, wer in den letzten 5 Minuten online war. Erneuerung alle 90 Sekunden.