ich finde es ja niedlich, wie der Gesetzgeber sich das Prozedere vorstellt
also beispielsweise
da kommt also ein Typ Marke Zuhälter mit fetter Goldrolex und Goldketten um und rechts und links im Arm 2 seiner "Angestellten", wirft 4.400 euro auf den Ladentisch und will dafür ein Goldünzlein oder ein goldenes Armband
nun soll also folgendes passieren:
man muss in dem offensichtlichen Fall, ob man will oder nicht, erstmal von Schwarzgeld ausgehen und das melden.
"ja gerne der Herr, dazu bräuchte ich mal kurz ihre vollständigen Personaldaten"
"wozu?"
"Ach nur so, für die interne Buchführung"
dann schreibt man sich das auf für die Meldung ans FUI, darf dann aber das Geschäft NICHT machen, sondern muss die Zustimmung des FUI bzw nachgeschalteter Finanzbehörden abwarten
und soll nun dem Zuhälter allen Ernstes sagen, dass man nun zwar die Daten hat, aber das Ünzlein dennoch "aus Gründen" nicht verkaufen kann
man darf natürlich auch nicht sagen, dass man eine Meldung ans FUI macht und deren OK abwartet, sondern soll sich ne Ausrede ausdenken
wer das nicht glaubt, dass das aus Sicht unserer Gesetzgeber theoretisch so ablaufen soll, liest bitte
https://www.zoll.de/DE/FIU/Fac…_node.html
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