Neue Anti-Geldwäsche-Regelumgen der EU

 
DadaKaka
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DadaKaka

 ·  #1
Bis zum 10.7.2027 müssen Verpflichtete die Vorgaben der Verordnung (AMLDR) umsetzen. Neu ist u.a., dass der Kreis der Verpflichteten auch auf Edelmetallhändler und Edelsteinhändler erweitert wurde (und noch viele mehr).

Habt ihr euch damit schon auseinandergesetzt? Wie sieht die Umsetzung bei euch aus?
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #2
Als Silberlady fallen solche Summen bei mir nicht an.
Tilo
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Tilo

 ·  #3
müssen die EU-Regelungen nicht erst in nationale Gesetze formuliert werden, bevor sie relevant sind?
ich tu mich grad schwer, Einzelheiten zu ergoogln
sind mit Edelmetallhändlern auch Handel mit Schmuck gemeint?
hast du mal nen Link?
DadaKaka
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DadaKaka

 ·  #4
Um Beträge geht es nicht. Bei Geldwäsche gibt es keine Wesentlichkeitsschwelle. Und Zahlungen sind nur ein kleiner Aspekt der Richtlinie. Das Augenmerk unsere Gesetzesgeber liegt hier bei Kunden-/Lieferantenidentifizierung , Feststellung des Wirtschaftlich Berechtigten, Risikoanalyse, Kontrollen usw. Ausnahmen für Verpflichtete gibt es nicht, allerdings ist ein Proportionalitätsprinzip festgeschrieben. Der Aufwand bei den zu ergreifenden Maßnahmen richtet sich nach Größe, Art und Umfang des betriebenen Geschäfts.
DadaKaka
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DadaKaka

 ·  #5
DadaKaka
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DadaKaka

 ·  #6
@Tilo
Art 3 Nr. 3 e+f + Erwägungsgrund 19
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #7
Mein Gott, ja. War da nicht etwas mit weniger Bürokratie? Hier eine Zusammenfassung:

In Deutschland regelt die Geldwäschegesetz (GwG)-Verordnung, insbesondere die Verordnung über die Identifizierungspflicht von Kunden bei der Abwicklung von Geschäften mit Edelmetallen (Edelmetallhändlerverordnung – EdelmetallHV), den Umgang mit dem Ankauf von Altgold und anderen Edelmetallen durch Goldschmiede und Edelmetallhändler.
Wichtige Punkte für Goldschmiede, die Altgold ankaufen:
1. Identifizierungspflicht
• Ab einem Transaktionswert von 2.000 Euro (pro Geschäft oder bei mehreren zusammenhängenden Geschäften) müssen Sie als Goldschmied die Identität des Verkäufers feststellen.
• Dokumentationspflicht: Die Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Art und Nummer des Identitätsdokuments) müssen Sie für mindestens fünf Jahre aufbewahren.
2. Meldepflicht bei Verdacht auf Geldwäsche
• Bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung müssen Sie dies unverzüglich der Financial Intelligence Unit (FIU) melden.
3. Interne Sicherheitsvorkehrungen
• Sie müssen interne Verfahren einführen, um Geldwäsche zu verhindern (z.B. Schulung der Mitarbeiter, Risikoanalyse).
4. Registrierungspflicht
• Seit dem 1. Januar 2020 müssen sich alle Edelmetallhändler (also auch Goldschmiede, die Altgold ankaufen) bei der FIU registrieren.
Praktische Bedeutung für Goldschmiede:
• Kleinere Ankäufe (unter 2.000 Euro) sind weniger streng reguliert, aber Sie sollten trotzdem auf verdächtige Transaktionen achten.
• Größere Ankäufe erfordern eine lückenlose Dokumentation und ggf. eine Meldung an die FIU.
• Bußgelder drohen bei Verstößen gegen die Identifizierungs- und Meldepflichten.
Fazit:
Die EdelmetallHV und das GwG sollen verhindern, dass Altgold und Edelmetalle für Geldwäsche oder illegale Finanzströme genutzt werden. Als Goldschmied müssen Sie diese Vorschriften beachten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Möchten Sie wissen, wie Sie die Identifizierungspflicht konkret umsetzen können oder welche Formulare Sie benötigen?
10:19
ja
10:20
Hier sind die konkreten Schritte und Formulare, die Sie als Goldschmied beim Ankauf von Altgold beachten und verwenden müssen, um die gesetzlichen Vorgaben (EdelmetallHV, GwG) einzuhalten:

1. Identifizierung des Verkäufers (ab 2.000 €)
Dokumente zur Identifizierung:
• Natürliche Personen:
◦ Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
◦ Aktueller Meldebescheid oder andere amtliche Dokumente mit Adressnachweis
• Juristische Personen:
◦ Handelsregisterauszug
◦ Ausweisdokument des Vertreters
Durchführung:
• Kopie des Ausweisdokuments anfertigen (Vorder- und Rückseite)
• Daten erfassen: Name, Adresse, Geburtsdatum, Ausweisnummer, Ausstellungsbehörde
• Zweck der Transaktion kurz dokumentieren (z.B. „Ankauf Altgold“)

2. Dokumentation und Aufbewahrung
Aufbewahrungspflicht:
• Mindestens 5 Jahre ab dem Ende der Geschäftsbeziehung
• Sicher und revisionsfest (z.B. digital verschlüsselt oder in einem abschließbaren Aktenschrank)
Muster-Dokumentationsbogen:
Sie können ein einfaches Formular verwenden, z.B.:
Muster: Dokumentationsbogen für Altgoldankauf
Feld Beispiel/Eintrag
Datum der Transaktion 13.02.2026
Name des Verkäufers Max Mustermann
Adresse Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Geburtsdatum 01.01.1980
Ausweisdokument Personalausweis, Nr. 123456789
Ausstellungsbehörde Bürgeramt Musterstadt
Transaktionswert 2.500 €
Art des Edelmetalls Altgold (585er Ring, 10g)
Unterschrift Verkäufer ___________________________________

3. Meldepflicht bei Verdacht auf Geldwäsche
• Verdachtsmomente:
◦ Ungewöhnlich große Bargeldtransaktionen
◦ Verkäufer will keine Identifizierung vornehmen
◦ Unplausible Angaben zur Herkunft des Goldes
• Meldung an die FIU:
◦ Online über das FIU-Portal
◦ Frist: unverzüglich, spätestens nach 2 Werktagen

4. Registrierung bei der FIU
• Wer muss sich registrieren? Alle, die gewerblich mit Edelmetallen handeln (also auch Goldschmiede, die Altgold ankaufen).
• Wie?
◦ Online unter FIU-Registrierung
◦ Kosten: ca. 150 € pro Jahr
◦ Frist: vor Aufnahme der Tätigkeit

5. Interne Sicherheitsmaßnahmen
• Schulung der Mitarbeiter:
◦ Regelmäßige Unterweisung zu GwG und EdelmetallHV
◦ Sensibilisierung für verdächtige Transaktionen
• Risikoanalyse:
◦ Dokumentation, welche Risiken in Ihrem Betrieb bestehen (z.B. Barzahlungen, anonyme Verkäufer)

Praktische Tipps:
• Vorlagen nutzen: Viele Verbände (z.B. Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe oder Bundesverband des Deutschen Gold- und Silberscheidegewerbes) bieten Musterformulare an.
• Software: Es gibt spezielle GwG-Software für die Dokumentation (z.B. von Lexware oder Datev).
• Beratung: Bei Unsicherheiten hilft ein Steuerberater oder Anwalt mit Schwerpunkt GwG.

Frage an Sie: Haben Sie bereits eine Registrierung bei der FIU vorgenommen oder benötigen Sie Hilfe bei der Online-Registrierung? Oder möchten Sie ein konkretes Musterformular für Ihre Dokumentation?
10:20
wo ist der link zur Vorlage des deutschen gold und Silberschmiedehandwerkes
10:23
Gearbeitet für 2s
Leider bietet der Bundesverband des Deutschen Gold- und Silberscheidegewerbes (BDG) auf seiner offiziellen Website keine direkt downloadbaren Musterformulare für die GwG/EdelmetallHV-Dokumentation an. Allerdings gibt es andere seriöse Quellen, die Muster-Dokumentationsbögen bereitstellen, die Sie als Goldschmied nutzen können:
• Rechtsanwaltskammer Hamm bietet Muster-Dokumentationsbögen für die Erfüllung der GwG-Pflichten an, die auch für Edelmetallhändler und Goldschmiede geeignet sind. Dort finden Sie Vorlagen zur Identifizierung von natürlichen und juristischen Personen sowie zur Risikobewertung: Muster-Dokumentationsbögen GwG – Rechtsanwaltskammer Hamm rechtsanwaltskammer-hamm.de
• Bundesverband Finanzdienstleistung stellt Arbeitshilfen und Formulare zur Umsetzung des GwG zur Verfügung, die ebenfalls als Orientierung dienen können: GWG Arbeitshilfen – Bundesverband Finanzdienstleistung bundesverband-finanzdienstleistung.de
Diese Vorlagen können Sie an Ihre spezifischen Bedürfnisse als Goldschmied anpassen.
Möchten Sie, dass ich Ihnen eine kurze Anleitung gebe, wie Sie diese Vorlagen konkret für Ihren Altgold-Ankauf nutzen können?
Quellen


10:23
Tilo
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Tilo

 ·  #8
da ist Altgoldankauf mit Alagegoldverkauf unzulässig vermixt

bei Altgoldankauf muss in den meisten Bundesländern schon bei kleinsten Beträgen die Identität festgestellt und archiviert werden
die 2.000,- ist die bundesweit geltende Grenze bei Anlagegoldverkauf in >>> bar <<<

bei bargeldlos dürfte die meines Wissens nicht gelten

zudem halt die schwammige Formulierung der verbundenen Geschäfte
wenn jemand gut verdient, könnte der jeden Monat 2.000 bar in Gold anlegen
ein Bürgergeldempfänger kann das kaum legal jeden Monat schaffen

was muss ich dann als verbundenes Geschäft ansehen und demzufolge Daten erfassen und archivieren?
nervig unpräzise
Tilo
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Tilo

 ·  #9
was für bescherte gummiformulierungen in dem EU-Gesetz

handel mit edelmetallen meint vermutlich unverarbeitete Anlagemetalle und lose Steine
betrifft uns nicht wirklich
aber was zum Geier meint:>hochwertige Güter<? da gehört ein Geldbetrag hin, denn >hochwertig <ist ein arg dehnbarer Begriff, der je nach Einkommensniveau ganz unterschiedlich ausgelegt wird

und bei 19:
was meint verbundene Geschäfte?
ab welchem zeitlichen Abstand soll man Käufe zu einem Geschäftsvorgang zusammenrechnen? 14 Tage? 1 Monat?
sind echt auch die bargeldlos abgewickelten Geschäfte gemeint? (das wird nur teils explizit thematisiert)

ich hatte in Jahren einige seltene Male Anlagegoldgeschäfte über 10.000,-, sage aber schon seit 1 Jahr, dass ich sowas nicht mehr mache wegen minimalem Ertrag bei sehr vielen schon ab 2.000,- zu beachtenden Vorschriften
Tilo
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Tilo

 ·  #10
die FUI "Mitgliedschaft" kostet 150/Jahr?

habe ich noch nie gehört
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #11
Tilo
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Tilo

 ·  #12
ich finde es ja niedlich, wie der Gesetzgeber sich das Prozedere vorstellt

also beispielsweise
da kommt also ein Typ Marke Zuhälter mit fetter Goldrolex und Goldketten um und rechts und links im Arm 2 seiner "Angestellten", wirft 4.400 euro auf den Ladentisch und will dafür ein Goldünzlein oder ein goldenes Armband

nun soll also folgendes passieren:
man muss in dem offensichtlichen Fall, ob man will oder nicht, erstmal von Schwarzgeld ausgehen und das melden.
"ja gerne der Herr, dazu bräuchte ich mal kurz ihre vollständigen Personaldaten"
"wozu?"
"Ach nur so, für die interne Buchführung"

dann schreibt man sich das auf für die Meldung ans FUI, darf dann aber das Geschäft NICHT machen, sondern muss die Zustimmung des FUI bzw nachgeschalteter Finanzbehörden abwarten

und soll nun dem Zuhälter allen Ernstes sagen, dass man nun zwar die Daten hat, aber das Ünzlein dennoch "aus Gründen" nicht verkaufen kann
man darf natürlich auch nicht sagen, dass man eine Meldung ans FUI macht und deren OK abwartet, sondern soll sich ne Ausrede ausdenken

wer das nicht glaubt, dass das aus Sicht unserer Gesetzgeber theoretisch so ablaufen soll, liest bitte
https://www.zoll.de/DE/FIU/Fac…_node.html
unterer Abschnitt
Benzer
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Benzer

 ·  #13
Wer bzw was ist FUI?
pontikaki2310
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pontikaki2310

 ·  #14
Also, Google kennt die Abkürzung nicht - aber in
Tilos link steht:
""Financial Intelligence Unit" (FIU)"
DadaKaka
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DadaKaka

 ·  #15
Ändert aber alles nichts an der Verbindlichkeit der Regelungen. Und richtig teuer wird es, wenn man glaubt , nicht "mitmachen" zu müssen.

Die Verordnung ist die Grundlage fur das sog. Single Rulebook. Es wird seitens nationaler Gesetzgeber keine Hinweise hierzu geben. Ist alles in den guten und bewährten Händen von EU-Bürokraten, die sicherlich voll die Ahnung haben, wie man erfolgreich organisierte Kriminalität und Terrorismus mit Bürokratie und Verwaltungsrecht bekämpft.
DadaKaka
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DadaKaka

 ·  #16
FIU Financial Intelligent Unit --ist ein Bereich der General Zolldirektion in Köln. Mitgliedsbeiträge sammeln die bestimmt nicht ein. Verpflichtete müssen dort in einem elektronischen Verfahren Verdachtsmeldungen abgeben. Da kommen weir übrr 100000 pro Jahr zusammen.
Benzer
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Benzer

 ·  #17
Zitat geschrieben von Tilo

die FUI "Mitgliedschaft" kostet 150/Jahr?

habe ich noch nie gehört
Zitat geschrieben von pontikaki2310

Also, Google kennt die Abkürzung nicht - aber in
Tilos link steht:
""Financial Intelligence Unit" (FIU)"
Zitat geschrieben von DadaKaka

FIU Financial Intelligent Unit --ist ein Bereich der General Zolldirektion in Köln. Mitgliedsbeiträge sammeln die bestimmt nicht ein.

Deswegen war ich nicht sicher ob FUI oder FIU beziehungsweise was mit "Mitgliedschaft" gemeint ist.
DadaKaka
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DadaKaka

 ·  #18
Als Verpflichteter musst du dich bei det FIU registrieren.
Tilo
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Tilo

 ·  #19
hier (von KI erstellt?) steht
Zitat geschrieben von Heinrich Butschal
4. Registrierung bei der FIU

◦ Online unter FIU-Registrierung
◦ Kosten: ca. 150 € pro Jahr
◦ Frist: vor Aufnahme der Tätigkeit


das wundert mich
und wenn das nicht stimmt, dann ist es wieder mal ein schöner Beleg, dass man KI-Recherche nicht ungeprüft glauben darf
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #20
Zitat geschrieben von Tilo

hier (von KI erstellt?) steht
Zitat geschrieben von Heinrich Butschal
4. Registrierung bei der FIU

◦ Online unter FIU-Registrierung
◦ Kosten: ca. 150 € pro Jahr
◦ Frist: vor Aufnahme der Tätigkeit


das wundert mich
und wenn das nicht stimmt, dann ist es wieder mal ein schöner Beleg, dass man KI-Recherche nicht ungeprüft glauben darf

Naaahin, kann doch logischerweise nur so gemeint sein, du bekommst 150 Ocken pro jahr als Entschädigung für deinen Aufwand....oder? .....nicht? :lol: .... Sonst verzichtet man dankend auf die Zusammenarbeit, kann ja schließlich nicht gewollt sein...*wegduck* :police:
DadaKaka
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DadaKaka

 ·  #21
Zitat geschrieben von Tilo

hier (von KI erstellt?) steht
Zitat geschrieben von Heinrich Butschal
4. Registrierung bei der FIU

◦ Online unter FIU-Registrierung
◦ Kosten: ca. 150 € pro Jahr
◦ Frist: vor Aufnahme der Tätigkeit


das wundert mich
und wenn das nicht stimmt, dann ist es wieder mal ein schöner Beleg, dass man KI-Recherche nicht ungeprüft glauben darf


Da ist die KI komplett falsch abgebogen. Kannst du in die Tonne treten.
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