Hallo an Alle Fachmänner,
so ist das, 5 Leute = 5 Meinungen

)
Nachvollziehen ist manchmal schwer, denn wir sehen die Dinge nicht so, wie sie sind - sondern wie wir sind !
Falls jemand hier im Leihhaus arbeitet oder gearbeitet hat, dann könnte man sich sicher praxisnaher austauschen!
Zum Beispiel, angefangen über subjektive Beleihungen bis hin zu Kunden die nur zum ,,schätzen,, kommen oder über Verkaufspreise von ehemaliger Beleihungswaren !!!
- in erster Linie geht es den Chefs ums ,,Geschäft,, und die Geschäftsführer legen Preise und Regeln fest, wie es im Laden zu laufen hat und die Angestellten müssen es ausbaden, wenn es Kunden nicht gefällt - das ist doch auch nicht neu!
- ein kleiner Tip am Rande, mann sollte nicht von einem Pfandleihhaus auf das nächste schließen, denn allein der Standort ( größe der Stadt ) macht sehr viel aus, was die Preise in der Beleihung und somit auch im Verkauf angeht - vergleichen Sie !
- und ,,Beleiher/in sind leider nicht immer vom Fach, sondern auch oft Quereinsteiger , die auch nicht immer von Fachkundigen eingearbeitet werden - somit ist jeder Preis , sogar für ein und das selbe Schmuckstück, immer individuell und subjektiv - so ist das heutzutage teilweise im Leihhaus!
- wow dat is der Hammer, das mit dem Auszug aus dem Strafgesetzbuch, ...
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
22. Abschnitt - Betrug und Untreue
(§§ 263 - 266b § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe ...
Falls Fragen offen sind, freue ich mich darauf !
LG Anna