Alte Goldstempel auf Damen Taschenuhr

 
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 ·  #31
Ich habe noch etwas gefunden - und zwar zum Stempel "MAO" der Uhr aus dem OP: der Stempel sei 1925 von der "Federation Suisse Associations Manufacture de Fabricants d'Horlogerie" registriert worden. Vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen interessierten Uhrenliebhaber weiter.
petsch
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petsch

 ·  #32
Hallo zusammen,
Ich habe auch endlich etwas gefunden, erstens einen Passus aus dem Stukenbrok Katalog, dass sie auch 7 oder 8 karätige Uhren verkaufen und zweitens einen Bericht im Journal der Uhrmacherkunst von 1887, in dem auf das kommende Gesetz hingewiesen wird. Und da ist wirklich nur von einer Stempelung ab 0,585 die Rede.
Im Stukenbrok wird ausdrücklich dafür garantiert, dass diese 7 oder 8 karätigen Uhren aus massivem Gold sind und in den Beschreibungen der einzelnen Uhren ist nicht von einer Stempelung oder Nichtstempelung die Rede.
Allerdings ist dafür in fast allen Beschreibungen für 14 karätige Uhren zu lesen : " 0,585 gestempeltes Gehäuse...."

Ich werde mich jetzt wieder etwas zurückziehen, der Anfang bei euch war aufregend genug und ich hoffe nicht, dass ich mir Feinde gemacht habe . Ich hab mich nur nicht ernstgenommen gefühlt :roll:

Wer mich kennt, weiß, dass ich ansonsten ganz friedlich bin 😉

Gruß
Peter

PS: Der Artikel im Journal geht noch etwas weiter, aber er handelt ab da von Stempelungen im Ausland. Falls aber jemand daran interessiert ist, scanne ich das auch.
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Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #33
Zitat geschrieben von petsch
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Im Stukenbrok wird ausdrücklich dafür garantiert, dass diese 7 oder 8 karätigen Uhren aus massivem Gold sind und in den Beschreibungen der einzelnen Uhren ist nicht von einer Stempelung oder Nichtstempelung die Rede.


Das überrascht mich. Man kann Alt werden wie ´ne Kuh und lernt immer noch was dazu. Danke für die Scans.

Gibt´s nen smiley für "Hutziehen"?
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 ·  #34
Die Anzeige ist der Knaller! Super! Der Text der Uhrenfraktion überzeugt mich noch nicht...........ich bemühe mich um die Originalfassung. Ich habe einen bösen Verdacht :twisted:
Vielen Dank für Deine Mühen!

EDIT:
Noch ein paar Zahlen aus 1934 - die Uhrenindustrie beschäftigt rund 25.000 Arbeiter in 300 Betrieben. 1929 sind das 81,2 Prozent, die im Schwarzwald beschäftigt sind. 1913 wurden 1,5 Millionen Stück Taschenuhren in Deutschland produziert - 1929 schon 4 Millionen. 90 Prozent der TU werden in Großbetrieben hergestellt.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #35
Wow, der Thread der langen Texte, nicht schlecht :shock:

Ich zitiere aus einem Reprint von 1982 des Buches "Der Goldschmied" von Johannes Pritzlaff aus dem Jahre 1922, S.33 (also noch kein überarbeiteter Gesetzestext):

"Gesetz, betreffend den Feingehalt der Gold- und Silberwaren

Vom 16. Juli 1884. In Kraft getreten am 1. Januar 1888

§ 1. Gold- und Silberwaren dürfen zu jedem Feingehalt angefertigt und feilgehalten werden. Die Angabe des Feingehalts auf denselben ist nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gestattet.

§2. Auf goldenen G e r ä t e n darf der Feingehalt nur in 585 oder mehr Tausendteilen, auf silbernen Geräten nur in 800 oder mehr Tausendteilen angegeben werden.
Der wirkliche Feingehalt darf weder im ganzen der Ware, noch auch in deren einzelnen Bestandteilen, bei goldenen Geräten mehr als f ü n f, bei silbernen Geräten mehr als a c h t Tausendteile unter dem angegebenen Feingehalte bleiben. Vorbehaltlich dieser Abweichung muß der Gegenstand im ganzen und mit der Lötung eingeschmolzen den angegebenen Feingehalt haben.

§3. Die Angabe des Feingehalts auf goldenen und silbernen Geräten geschieht durch ein Stempelzeichen*), welches die Zahl der Tausendteile und die Firma des Geschäfts, für welches die Stempelung bewirkt ist, kenntlich macht. Die Form des Stempelzeichens wird durch den Bundesrat bestimmt.

§4. Goldene und silberne U h r g e h ä u s e unterliegen den Bestimmungen der §§ 2 und 3.

[...]

Gold http://goldschmiede-bender.de/Bild/Layout/kronesonne.gif
Silber http://goldschmiede-bender.de/Bild/Layout/kronemond.gif


*) Das Stempelzeichen für die Gold- und Silbergeräte muß enthalten:
1. die Reichskrone,
2. das Sonnenzeichen http://goldschmiede-bender.de/Bild/Layout/sonne.gif
für Gold oder das Mondsichelzeichen
http://goldschmiede-bender.de/Bild/Layout/mondsichel.gif
für Silber,
3. die Angabe des Feingehalts in Tausendteilen und
4. die Firma oder die in Gemäßheit des Gesetzes vom 30. Nov. 1874 eingetragene Schutzmarke des Geschäfts, für welches die Stempelung bewirkt ist.
Die Krone muß bei Goldgeräten in dem Sonnenzeichen http://goldschmiede-bender.de/Bild/Layout/sonne.gif
, bei Silbergeräten rechts neben dem Mondsichelzeichen http://goldschmiede-bender.de/Bild/Layout/mondsichel.gif
sich befinden. (Bekanntmachung vom 7. Januar 1886)"

So, ich hoffe, das hier klärt jetzt wenigstens die rechtliche Situation vor 100 Jahren ;-)
Mario, ich hoffe, Du verzeihst mir, daß ich die Bildchen bei Dir geklaut habe *liebguck*
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 ·  #36
Na das ist ein Ding! Das überzeugt mich natürlich. Peter, wie es aussieht, hast Du vollkommen Recht mit dem Gesetzestext.

Danke tatze-1 :) - die Bildchen sind im übrigen aus der Version von 1968, die habe ich als Originalausgabe.

Hat denn zufällig noch jemand das Wissen, warum der Text 1934 geändert wurde? Das mit dem Herabsetzen der Feingehalte kann ich nachvollziehen (Massenproduktion, das Volk braucht billigere Alternativen), aber Sonne/Halbmond Krone?
petsch
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petsch

 ·  #37
Wäre es denkbar, das Uhrgehäuse nicht mehr als Geräte sondern als Schmuck behandelt wurden, weil sie mit der Überhandnahme der Armbanduhren kleiner wurden ?
Ein kleines Damenarmbanduhrengehäuse aus der Zeit ist ja eigentlich kein Gerät mehr. :shock:
Allerdings müsste das Gesetz dann heute wieder geändert werden, denn manche Gehäuse könnte man durchaus als Geräte bezeichnen :mrgreen:

Gruß
Peter
tatze-1
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tatze-1

 ·  #38
Mario, wie gewünscht der Auszug aus dem Reichsgesetzblatt Jahrgang 1934 I, S.240 (Danke an die Österreichische Nationalbibliothek, wo man sowas noch kostenlos einsehen kann). Ich hoffe, Du bist des Lesens der Deutschen Frakturschrift mächtig ;-)

http://alex.onb.ac.at/cgi-cont…&x=10&y=12

Demnach müßte das, wenn ich das richtig interpretiere, erst später geändert worden sein mit den Uhrengehäusen.
petsch
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petsch

 ·  #39
Ich hatte auch die Fühler nach dem Originaltext ausgestreckt und ihn jetzt bekommen. Weils so schön aussieht mit "Wir Wilhem" hier noch einmal das Gesetz :
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tatze-1
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tatze-1

 ·  #40
sehr geil dieses geschichtliche Sightseeing :-D
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 ·  #41
Ihr seid fantastisch! Peter, "wer zeigt wem, wo es lang geht?" :-)
tatze-1, toll! Und ja, die Geschichte finde ich auch sehr interessant.
Hut ab!
Jetzt such ich aber noch mal mein angebliches Original von 1968, mir scheint, die Änderung fand erst '76 statt...

EDIT
gefunden:
tatze-1
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tatze-1

 ·  #42
Dein Gesetzestext ist aber datiert auf 1976, nicht auf 1968 (oder hab ich Dich da grade n bissl mißverstanden - kann ja vorkommen).

Fehlen uns ja erst mal nur noch die Bekanntmachungen von 24.05.1968 (BGBl. S. 503) und 02.03.1974 (BGBl. S. 469) :-)
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 ·  #43
Ich drösel das mal auf - in 98 oder 99 habe ich mich an den Verlag gewandt, der für die Veröffentlichungen zuständig war. Damals wollte ich die aktuelle Fassung. Irgendwie hatten die aber nichts gescheites, was sie mir schicken konnten/wollten (Internet war zu der Zeit noch nicht so weit). Nach einigem Zureden habe ich dann die beiden Teile per Fax bekommen - mit dem Hinweis, die letzte Änderung sei von 68 - na ja - nun weiß ich es ja besser.

Alle anderen Änderungen und noch viele mehr ;-) findest Du hier unter "Bürgerzugang". Die Suche ist allerdings ein wenig mühevoll...
...jedenfalls habe ich da die Änderung von 76 gefunden, die ich in meinem letzten Post angehängt habe.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #44
joah, da bin ich auch vorhin gelandet. Schon etwas unübersichtlich, aber irgendwie scheinen sich mir die Änderungen von 68 und 74 auf Änderungen im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch zu beziehen.
petsch
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petsch

 ·  #45
DAs ist wirklich interessant. Ich hätte auf der einen Seite gedacht, dass diese Änderung schon eher stattgefunden hätte, auf der anderen Seite hätte es man sich aber denken können, denn es gab ja auf Uhrgehäusen der 50 und 60er Jahre noch die Sonne/Krone -Stempelung, was nach dem Gesetz ja nicht mehr sein darf.

Was passiert eigentlich, wenn man sich nicht an diese Gesetze hält ? Gibts dann gleich ein Verfahren mit Strafe ? Oder wird von der Konkurenz abgemahnt ?
Bzw welche Stelle achtet auf die Einhaltung des Gesetzes ?

Gruß
Peter
Tilo
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Tilo

 ·  #46
wenn man sich nicht ans gesetz hält, braucht man erstmal jemanden, der es a. bemerkt und b. der es zur anzeige bringt

es wird doch laufend dagegen verstoßen
z.b. einer der shopping-tv-sender verkauft ungerührt ohne ende 9ct gestempelten schmuck, wenn juckts?

nicht sofort sichtbare unterlegierung wird ja eh kaum erkannt


und zur stempelung von aus verschiedenen edelmetallen zusammengesetzten schmuckstücken läßt das gesetz eh zuviel offen
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #47
Tilo
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Tilo

 ·  #48
eben, es müßte laut gesetz zusätzlich mit 375 gestempelt sein, entweder gar nicht oder (zusätzlich) in TT

und wie stempelt man einen halbe/halbe Pd/750erGold-ring korrekt?

einen Silberring mit aufgelötetem, massiven umlaufenden Goldstreifen/-ring?
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #49
Zitat geschrieben von Tilo
eben, es müßte laut gesetz zusätzlich mit 375 gestempelt sein, entweder gar nicht oder (zusätzlich) in TT

Es ist ja nicht verboten in Deutschland Karatstempel anzubringen oder mit Karatstempel zu verkaufen - oder?
Zitat geschrieben von Tilo

und wie stempelt man einen halbe/halbe Pd/750erGold-ring korrekt?

Gar nicht, das ist verboten. Ein Ausweg wäre das Ganze 375 zu stempeln.
Zitat geschrieben von Tilo


einen Silberring mit aufgelötetem, massiven umlaufenden Goldstreifen/-ring?


Auch nicht, ist auch verboten. Ausser wenn es z.B. 10 Gramm 925 und 1 Gramm Gold wäre, dann könnte man 835 Stempeln.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #50
Zitat geschrieben von Heinrich Butschal

Zitat geschrieben von Tilo

und wie stempelt man einen halbe/halbe Pd/750erGold-ring korrekt?

Gar nicht, das ist verboten. Ein Ausweg wäre das Ganze 375 zu stempeln.

also dazu habe ich gelernt, entweder gar nicht zu stempeln oder es muß auf jedem Metall der richtige Stempel sitzen (so wie es z.B. bei diesen fifty fifty Pt/750er Ringen gemacht wird)

Zitat geschrieben von Heinrich Butschal
Zitat geschrieben von Tilo


einen Silberring mit aufgelötetem, massiven umlaufenden Goldstreifen/-ring?


Auch nicht, ist auch verboten. Ausser wenn es z.B. 10 Gramm 925 und 1 Gramm Gold wäre, dann könnte man 835 Stempeln.

hierzu habe ich gelernt, es wird das überwiegende Metall gestempelt, wenn also 925 überwiegt, dann wird 925 gestempelt. Ein Stempel für das Gold darf nicht noch zusätzlich in den Silberring rein. Der Goldstreifen zählt hier als Verzierung und bleibt daher von der Stempelung außer Betracht (§8.3 FeinGehG)

Im Zweifelsfall eh Stempel weglassen.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #51
Zitat geschrieben von Heinrich Butschal
Zitat geschrieben von Tilo
eben, es müßte laut gesetz zusätzlich mit 375 gestempelt sein, entweder gar nicht oder (zusätzlich) in TT

Es ist ja nicht verboten in Deutschland Karatstempel anzubringen oder mit Karatstempel zu verkaufen - oder?

Doch und zwar ohne zusätzlichen Tausendteile-Stempel. Nach dem Gesetz darf hier in Deutschland nur Tausendteile gestempelt werden. Karat wird üblicherweise im Ausland gestempelt, darf mit dem Stempel importiert und verkauft werden, aber nur unter der Bedingung, daß die Tausendteile nachgestempelt werden (§6 & § 9.2+4 FeinGehG)
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #52
Hallo tatze,

das mit der Pflicht zum nachstempeln habe ich nicht gewusst, ich habe es aus der Interpretation des Gesetzes auch nicht herausgelesen. Aber diesbezüglich könntest Du Recht haben. Ich bin kein Anwalt.

Das was Du gelernt hast, mit dem Doppelstempel zweier fest verbundener Legierungen, scheint aber explizit dem Gesetz zu widersprechen.
Das Gesetz spricht von einschmelzen und dann von der Probe. Wie soll das gehen?
Anders wäre es wenn die zwei Metalle miteinander nur verstiftet oder geschraubt sind.
Tilo
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Tilo

 ·  #53
eben, und weichlöten von unechten krawattenklemmen und manschettenknopfmechaniken an echte oberteile ist ein weiterer grenzfall
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #54
tatze-1
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tatze-1

 ·  #55
Hallo Heinrich,

das mit dem Stempeln der einzelnen Metalle habe ich in der Goldschmiedeschule während meiner Lehre gelernt, als wir die Stempelei durchgenommen haben. Angewendet wird das ja beispielsweise auch von den Herstellern, wie ich schon erwähnt habe, dieser Platin-Gold-Ringe. Du weißt mit Sicherheit, welche ich meine.

Aber grundsätzlich sage ich ja, im Zweifelsfall nicht stempeln. Da kann man nichts falsch machen. Und eine Garantie für ein Allwissen meiner Lehrer kann ich auch nicht geben.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #56
Hallo tatze,

ich weis das das einzelne Stempeln der zussammengesetzten Metalle verbreitet ist. Nur wo kein Kläger, da kein Richter.

Interessant wäre zu dem Thema mal ein höchstrichterliches Urteil. Eigentlich müsste sich das Gericht ja an den sehr klaren Gesetzestext halten.
Ich werde jedoch mit niemandem deswegen einen Streit anfangen.

Andererseits sind nicht alle Mitbewerber so großzügig und daher warne ich davor, denn sonst trifft einen die Anmahung oder Klage wenn jemand Dir Böses will.
Juwelfix
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Juwelfix

 ·  #57
Zitat
Stimmt, die Grenzfrage ist ob weichlöten als fest verbunden gilt. Hat da jemand dazu ein Gerichtsurteil oder einen Gesetzestext?

Soweit ich mich erinnere, müssen die Teile mechanisch trennbar sein. Das geht z.B. bei den Federn von Manschettenknopf-Klappen. Zinngelötete Teile sind da wohl der Grenzfall. Die kann ich ja eigentlich auch abreißen.

Und zum 9kt Fernsehschmuck. Ich hab da letzte Woche von begeisterten Kunden eine ganze Partie zum Weitenändern bekommen. Ist größtenteils sogar nur mit 9k gestempelt. Da ich aber weder Sonnenbankbräue noch Föhnfrisur vorweisen konnte, konnten die Kunden meiner, den wertvollen Zertifikaten widersprechenden, Meinung zu den Dingern nicht folgen. :?
Tilo
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Tilo

 ·  #58
eben, ich hab den kram, da die ja nur in einheitsgröße verkauft werden, auch schon öfter zum ändern gehabt: die sind nur mit 9ct, müßten aber nachgestempelt werden
den mit dem abfärbenden "flamingo-topas" hab ich aber zum reklamieren ungemacht zurückgegeben
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #59
Hallo Peter,

zunächst muss gesagt werden, dass sich auch schon vor 150 Jahren, der Schwerpunkt der Uhrenproduktion in der Schweiz befand. Von dort wurden die Erzeugnisse in alle Welt geliefert und sehr oft auch in national "eingefärbter" Ausführung. Wer kennt nicht die wunderbaren, schwülstigen Schlüsseluhren eines Serkisoff aus Konstantinopel, versehen mit schweizerischen Billodes-Werken (später Zenith)? Auch diese Uhren wurden komplett in der Schweiz gerfertigt. Mit Signierung und Aufdruck Konstantinople, samt orientalischem Zifferblatt.

Warum ich darauf komme? Die Schweizer Fabrikanten mussten ihre Erzeugnisse nach Landesrecht stempeln. Das erklärt das Fehlen so mancher Feingehaltsangabe auf scheinbar deutschen Uhren. Es war halt auch damals nicht immer drin, was außen drauf stand. :-)

Hier der Link zur Originalfassung des Gesetzes:

http://de.wikisource.org/wiki/…lberwaaren

Und so habt Ihr beide Recht, der Mario, als ein ausgewiesener Stempelrechts-Spezialist und auch Du, der Du vielleicht hunderte von ungestempelten Golduhren in der Hand hattest. Und so lange neben der Reichskrone und der Sonne nicht auch noch der Mond mit reingekloppt wurde, sollte dieser kleine Punzierungsschwindel, begangen wohl in Zuwendung an die stempelgeile Käuferschaft, auch nicht weiter stören -. Und außerdem wurde ja vor 88 so was ganz legitim gestempelt und mit Stolz zur Kenntnis genommen.

Übigens: Zitat " selbst Firmen wie IWC" - dazu ist zu sagen, dass IWC eine Gründung eines geschäftstüchtigen Amerikaners war, der wegen der hohen Kosten in Amerika sein Land verließ und in Schaffhausen wegen der dort im Überfluss vorhandenen Energie (Rheinfall v. Schaffhausen) und vielleicht auch wegen der reichlich vorhandenen Fachleute eine Fabrikation von Billiguhren für den amerikanischen Markt aufmachte. Da es in der Norsostschweiz damals keine Uhrenindustrie gab, dürfte der Standortvorteil "Energiekosten" wohl den Ausschlag gegeben haben. Das Vorhaben gestaltete sich schwierig und trotz der niedrigeren Kosten kam man nicht aus den roten Zahlen heraus. Erst mit der Übernahme der gesamten Firma durch den Industriellen Johannes Rauschenbach-Vogel, der auch das Qualitätskonzept radikal änderte, kam die Firma in Schwung. An die Produkte der Anfangszeit der Firma, also etwa von 1860 bis 1880, durfte man also keinen all zu hohen Qualitätsmaßstab anlegen. Das nur so nebenbei. :-)

Hab noch ein Bischen weiter gelesen, Ihr wart ja richtig fleißig ;-)

Das mit dem Stempeln ergibt sich aus dem §8. Da heißt es:

Auf Gold- und Silberwaaren, welche mit anderen metallischen Stoffen ausgefüllt sind, darf der Feingehalt nicht angegeben werden.
Dasselbe gilt von Gold- und Silberwaaren, mit welchen aus anderen Metallen bestehende Verstärkungsvorrichtungen metallisch verbunden sind.

Aus dem Text geht auch hervor, dass zuwiderhandlungen mit 1000 Reichsmark bedroht werden :-)

Weiter hieß es damals:
Mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten wird bestraft:

1. wer Gold- oder Silberwaaren, welche nach diesem Gesetze mit einer Angabe des Feingehalts nicht versehen sein dürfen, mit einer solchen Angabe versieht;
2. wer Gold- oder Silberwaaren, welche nach diesem Gesetze mit einer Angabe des Feingehalts versehen sein dürfen, mit einer anderen, als der nach diesem Gesetze zulässigen Feingehaltsangabe versieht;
3. wer gold- oder silberähnliche Waaren mit einem durch dieses Gesetz vorgesehenen Stempelzeichen oder mit einem Stempelzeichen versieht, welches nach diesem Gesetze als Feingehaltsbezeichnung für Gold- und Silberwaaren nicht zulässig ist;
4. wer Waaren feilhält, welche mit einer gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstoßenden Bezeichnung versehen sind. [122]

Mit der Verurtheilung ist zugleich auf Vernichtung der gesetzwidrigen Bezeichnung oder, wenn diese in anderer Weise nicht möglich ist, auf Zerstörung der Waaren zu erkennen.

Quellenangabe: Das habe ich bei Wikisource gefunden.
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 ·  #60
Zitat geschrieben von Ulrich Wehpke
der Mario, als ein ausgewiesener Stempelrechts-Spezialist und...

Ich weiß genau, dass Du eigentlich Stempelrechts-Fetischist schreiben wolltest :P
Nach der Nummer hier habe ich mir geschworen, alles viel lockerer zu sehen, hab' ich doch einiges gelernt.

Hurra - Ulli ist wieder da!
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