*NOBELKLASSE* Brillant Ring mit Randschäden ?

 
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Speculatius
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Speculatius

 ·  #1
Guten Tag,

leider muss ich um den Rat von Brillant Experten bitten.

Ich habe heute vor einer Woche bei eBay einen schönen, modernen Brillant-Ring als Weihnachtsgeschenk für meine Frau ersteigert, den ich aufgrund seiner speziellen Art und Formgebung gerne behalten möchte. Deshalb beabsichtige ich auch nicht, von meinem Widerrufsrecht durch Rücksendung gebrauch zu machen.

Um mögliche Probleme mit gebrauchtem Schmuck zu vermeiden, hatte ich speziell nach Neuware Ausschau gehalten.

Der von mir ersteigerte Ring war als Artikelzustand: Neu ohne Etikett sowie zusätzlich in der Beschreibung als - NEUWARE - definiert.

Die Angebotsüberschrift lautete:

*NOBELKLASSE* Brillant Ring 1,42CT F/IF-VS in 750er WG Wert 8.000 EURO
TOP DIAMANT ! SUPER HIGHLIGHT !!! EXTREM WERTVOLL !!

Des Weiteren wurden [u]Proportionen und Schliff als sehr gut bezeichnet[/u].

Der Ring ist nun seit Donnerstag in meinem Besitz.
Eine erste Begutachtung per Lupe ergab merkwürdige Unregelmäßigkeiten am Rand des Zentral-Brillanten, der im Angebot wie folgt beschrieben wurde:

... edelstes Goldschmiede-Unikat mit 1 funkelnden garantiert echten Vollschliff-Brillant von ca. 0,41ct, F/VS (selbst mit der Diamant-Lupe so gut wie keine Einschlüsse erkennbar!!)...

Ich habe daraufhin dem Verkäufer sofort eine Mail geschrieben und Ihm mitgeteilt, dass der Brillant mehrere Randbeschädigungen aufweist und dass diese Randbeschädigungen für mich um so erstaunlicher sind, da der Ring ja als Neuware angeboten wurde.

Anhand von den ersten 2 gesendeten Fotos habe ich dann versucht, diese Randbeschädigungen zu belegen. Auf diesen Fotos sind diese u.a. bei etwas nach 12 Uhr und bei 13 Uhr zu erkennen.


Die Antwort des Verkäufers daraufhin:

Uns sind keine Beschädigungen an den Steinen aufgefallen. Sie meinen
sicherlich die Rundiste. Das kommt vom Schleifen der Diamanten bzw
Brillant. Dies ist üblich und gilt nicht als Beschädigung. Außerdem ist der
Ring neu und wurde nicht getragen.
Sie können natürlich Ihr
Widerrufsrecht geltend machen und den Ring zurücksenden.



Weil ich den Ring ja grundsätzlich behalten möchte, teilte ich dem Verkäufer mit, dass ich von Ihm die Mängelbeseitigung in Form der Nacherfüllung gemäß § 439 BGB erwarte.
Da es sich nach seiner Aussage um ein Unikat handelt, bleibt hierbei nur die Möglichkeit der
Reparatur d.h. Ersatz des beschädigten Brillanten durch einen entsprechenden, aber unbeschädigten Brillanten.


Nun zu meinen Fragen an die Experten:

1. Sind dies Beschädigungen oder ist so was tatsächlich üblich und gilt nicht als Beschädigung?

2. Kann einem Experten (Verkäufer) so was nicht aufgefallen sein?

3. Wie ist die Beschädigung finanziell zu bewerten?

4. Kann ich auf Austausch durch einen entsprechenden, aber unbeschädigten Brillanten bestehen?

5. Was würden sie mir raten weiter zu unternehmen?


Vielen Dank im Voraus für Ihre Zeit und Hilfe!

LG
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 ·  #2
*huestel...*
Mir sieht das nach Glasschaden aus.
Wenn das wirklich ein Brilliant ist, dann ist er Schrott.

Karlo
tatze-1
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tatze-1

 ·  #3
na, diese Macken sind definitiv nicht üblich für Neuware bzw. Schliff-Fehler, sondern können bei Brillanten passieren, wenn der Stein freiliegt und man beim Tragen gegen irgendwas Hartes ranrumpelt oder der Ring ungünstig auf den Boden fällt.

Was ich Dir empfehlen würde, ist, daß Du mal zu einem Goldschmied gehst, und die Steine testen läßt, ob das überhaupt Diamanten sind.
Tilo
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Tilo

 ·  #4
die komplette Beschreibung ja zum Weinen euphemistisch
und der Verkäufer ist ja ausgewiesenermaßen auch ein Gebrauchtwarenhändler >Gebrauchtschmuckankäufer

(man google Firmenname,Besitzer usw)

ein neuer Brillant sollte so nicht aussehn, ein getragener kann schon, die Schlüsse daraus zieh ich jetzt nicht, ich will ja nix unterstellen

davon abgesehn ist die Konstruktion (die Rondiste) eben gefährdet, ob man so eine Art Ring unbedingt behalten sollte, wenn man ein Rückgaberecht hat und der Verkäufer nicht nachbessern will oder kann?
butt4fame
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butt4fame

 ·  #5
verwunderlich ist das auf dem bild des angebotes aus der bucht keine defekte am stein zu sehen sind...
Tilo
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Tilo

 ·  #6
die Auflösung der Fotos dort und der Betrachtungswinkel sind dafür die Ursache, denke ich, hab diesbezüglich auch nachgeschaut
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Guestuser

 ·  #7
Kann man das wirklich hinkriegen ohne dass man im Steinbruch (in Handarbeit) arbeitet?

Karlo
Tilo
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Tilo

 ·  #8
ja, z.B. wenn die Rondiste (umlaufende Steinkante) recht (zu) dünn ist
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #9
Der Verkäufer wird wohl nicht bereit oder auch fähig sein den Mittelstein mit den Randbeschädigungen auszutauschen. Da ist es egal wie sehr Du es forderst.
In einem Gerichtsverfahren kannst Du gewinnen oder verlieren oder einen Vergleich erreichen.

Im Schnitt gewinnt man nichts und verliert Zeit und Geld.

Mein Rat:
Bei einen Kaufpreis von 1500 Euro ist das Angebot mit den Macken normal.
Wenn Sie Dich stören kannst Du auch auf eigene Kosten den Mittelstein ausfassen und nachschleifen lassen. Mit ca. 400 Euro dürftest Du dabei sein. Der Ring wird dadurch auch wertvoller.

Oder Du hälst nach einem anderen Ring Ausschau.
Ärgerlich ist nur das auf allen Fotos des Anbieters die Schärfenebene zufällig nicht an der beschädigten Rundiste liegt. Ich würde an Deiner Stelle den Anbieter auf Deine Blacklist setzen.
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #10
Wie ist der eigentlich gefasst, kann gar nicht erkennen wie.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #11
Von beiden Seiten der Ringschiene ist er gefasst.
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #12
Ahhhch sooo. Jetzt seh ichs auch.
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #13
Mein früherer Chef sagte mal vor 20 Jahren zu mir: .... der Preis ist der Qualität entsprechend ....

Ehrlich? Ich würde keinen Schmuck bei ebay kaufen. Und schon gar keinen Echtschmuck mit Diam/Brillanten. Expertisen? Naja, es gibt ja auch Gefälligkeitsexpertisen....

Ich vermute schlechte Lagerung des Rings beim Versender oder schlechte Verpackung und daher Beschädigung durch den Versand.

So toll es ist, Schnäppchen machen zu können, so hoch ist auch die Gefahr, reinzufallen.
Tilo
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Tilo

 ·  #14
versandschaden kann ich mir schwer vorstellen, weil der doch mit allergrößter Wahrswcheinlichkeit in nem Etui versendet wurde
da kann sowas nicht passieren
Lagerungsschaden?
kann sein
Speculatius meldet sich ja gar nicht mehr.....
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #15
Das wahrscheinlichste dürfte sein das der Ring getragen wurde (dabei wurde der Stein mehrfach beschädigt) und nur für den Verkauf aufpoliert wurde.
Speculatius
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Speculatius

 ·  #16
Hallo,

habe leider jetzt erst die Zeit um zu antworten.

Zunächst schon mal vielen Dank für die bisherigen Informationen.

Zur Schadensursache tendiere ich auch zu Herrn Butschals Annahme, dass der Ring nicht neu war, sondern früher schon getragen wurde.
Die Verpackung war jedenfalls absolut vorbildlich und unbeschädigt.

Das würde aber bedeuten, dass hier vom Verkäufer bewusst ein gravierender Mangel verschwiegen wurde, da der Ring ja als geprüfte Neuware angeboten wurde.

LG

Speculatius
Tilo
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Tilo

 ·  #17
das würde es bedeuten, schwer zu beweisen
und je länger die Rücksendung hinausgeschoben wird, umso eher wird der Verkäufer evtl. (!) einen Austausch des Steins bzw Beschädigung beim Kunden unterstellen

einen derartigen Disput kann man in den Bewertungen in Kurzform nachlesen
Speculatius
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Speculatius

 ·  #18
Also bisher habe ich vom Verkäufer noch keine Antwort auf mein drittes Detail-Foto, aber sollte er unterstellen wollen, ich hätte den Ring beschädigt, dann werde ich wohl einen Anwalt einschalten.

Was würde es denn wohl schätzungsweise kosten, den Brillant durch einen Gleichen ohne Schaden zu ersetzen (Material- und Arbeitsaufwand) und wie viel könnte man für den beschädigten Brillant im Tausch noch erzielen?

LG

Speculatius
Tilo
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Tilo

 ·  #19
ich würde als Verkäufer keinen neuen Stein bezahlen,
sondern nur Porto für Hin-und Rücksendung wegen Widerruf, weil (in gesetzesdeutsch):
vom Käufer geforderte Nacherfüllung/Mängelbeseitigung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #20
Die Annahme der Händler würde auf seine Kosten den Stein austauschen ist illusorisch, Tilo hat hier schon den Kern getroffen.

Letztlich bleibt, Rückabwicklung oder behalten.
Speculatius
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Speculatius

 ·  #21
Das heißt also, man soll dem Verkäufer einfach sein unseriöses , vielleicht so gar betrügerisches Verhalten durchgehen lassen?

Wie sieht es denn mit dem Recht der Minderung nach § 441 BGB aus?

Dort heißt es:

Bei der Minderung ist gemäß § 441 Abs. 3 BGB der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.

Um wie viel ist der Wert des Brillanten denn demnach durch den Schaden gesunken?


LG

Speculatius
Frank Skielka
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Frank Skielka

 ·  #22
Zitat geschrieben von Heinrich Butschal
Letztlich bleibt, Rückabwicklung oder behalten.


...oder den Stein auf eigene Kosten nachschleifen zu lassen, wie Heinrich schon vorgeschlagen hat. Der Preis von 350-400 € ist realistisch. Ich könnte das übernehmen. Es würde sich auf jeden Fall lohnen für diesen Stein.

Gruß
Frank
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #23
Das Recht der Minderung kann der Käufer nicht einseitig durchsetzen, damit müsste der Verkäufer einverstanden sein.

Du hast den Ring nicht zu teuer gekauft, wenn Du jetzt also noch Geld ins nachschleifen investierst dann bleibt das im Rahmen.
Speculatius
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Speculatius

 ·  #24
Der Ring wurde zu diesem Preis ersteigert unter der Voraussetzung, das er so wie beschrieben neu und unbenutzt ist - also nicht beschädigt.


Außerdem gilt meines Wissens:

Die Minderung ist ein Gewährleistungsrecht im Kauf- und Werkvertragsrecht. Es handelt sich dabei um die Herabsetzung des Preises aufgrund einer mangelhaften Vertragsleistung.



Die Voraussetzungen der Minderung sind:

- Der Kaufgegenstand ist mangelhaft.

- Es ist der schlecht erfüllenden Partei eine Frist zur ordnungsgemäßen Leistung gesetzt worden.

- Diese Frist ist abgelaufen.

- Die Minderung ist gegenüber dem Verkäufer erklärt worden.



LG

Speculatius
Tilo
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Tilo

 ·  #25
tja, solche Spitzfindigkeiten wird ein Anwalt gegen kleine Pauschale von 220 Euro (fürs Erstgespräch) und weiteren Gebühren sicher gerne darlegen
Speculatius
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Speculatius

 ·  #26
Dafür gibt es eine private Rechtsschutzversicherung

LG

Speculatius
Frank Skielka
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Frank Skielka

 ·  #27
Viel Glück!

Gruß
Frank
Tilo
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Tilo

 ·  #28
warum überrascht mich das nicht?
was mich allerdings überraschen würde: wenns dafür ne Deckungszusage gibt
Speculatius
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Speculatius

 ·  #29
Was ist bitte damit gemeint -

warum überrascht mich das nicht?
Tilo
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Tilo

 ·  #30
dazu sag ich nichts ohne meinen Anwalt ;-)
locker bleiben, bin gespannt, was die Versicherung dazu sagt (wie sie die Erfolgsaussichten sieht)
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