Edelmetallfeingehaltsliste

 
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steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #1
.... andere Länder - andere Sitten ....

Übliche Edelmetallfeingehalte der wichtigsten Staaten:

Belgien Gold 750 und 800, Silber 835 und 925
Dänemark Gold 585 und 750, Silber 830 und 925
Deutschland Gold 333, 585, 750, Silber 800, 835, 925 und 950
Finnland Gold 585, 750, 969, Silber 813, 830 und 925
Frankreich Gold 583, 750, 840, 920, Silber 800 und 925
Großbritannien Gold 375, 585, 750, 916 sowie 6, Silber 925 und 958 sowie 4
Irland Gold 375, 585, 750, 916 sowie 6, Silber 925, 985 sowie 4
Italien Gold 333, 500, 585, 750, Silber 800, 835 und 925
Niederlande Gold 585, 750, 833, Silber 800, 835 und 925
Norwegen Gold 585, 750, Silber 830 und 925
Österreich Gold 585, 750, 900, 986, Silber 800, 835, 900 und 925
Portugal Gold 583, 750, 800, Silber 800, 833 und 916
Rußland 583, 750, 958, Silber 800, 875 und 916
Schweden Gold 750, 840, 975, Silber 800 und 830
Schweiz Gold 375, 585, 750, Silber 800 und 925
Spanien Gold 585, 750, Silber 750 und 915
USA Gold keine ges. Feingehalte, Silber 900 und 925

Platin 950 ist für alle dieser Staaten üblich...


Stimmt diese Liste noch, oder haben sich hier in letzter Zeit Änderungen ergeben?

Wäre diese Feingehaltsliste evtl. auch für das Unterforum Schmuckbewertung interessant?
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #2
Es ist Platin mit Palladium 585 und 750 sowie Platin mit Iridium 850 dazu gekommen.
Gold-Mark
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Gold-Mark

 ·  #3
Müsste da nicht in Deutschland bei Silber auch 935 aufgeführt werden? Ich bilde mir ein, dass schon bei einigen Herstellern gesehen zu haben.

Auch die meisten Scheideanstalten haben eine solche Legierung im Programm, manche offenbar ausschließlich.
Tilo
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Tilo

 ·  #4
die 935 gibts je eigentlich, damit trotz löten mit geringfeingehaltigem Silberlot noch das international gebräuchliche 925 gestempelt und garantiert werden kann
935er Stempel ist mir noch nicht untergekommen
auch 950 scheint mir für Silber ziemlich unüblich
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #5
Die Stempelgesetze bezüglich der Edelmetallfeingehalte sind doch was anderes, als was die Scheideanstalten anbieten, oder?

Ich meine, in Erinnerung zu haben, daß wir früher in der Kettenbranche auch 336 590 und 760 oder 762(?) zu Weißgold sagten und 960 Pt dünkt mir auch noch irgendwie...

... aber als Edelmetallfeingehaltsstempelung denkt mir das nicht.

P.S. 950 Silber steht neben Schmuck auch auf Silbergeräte wie Zigarettenetuis, Serviettenringe etc.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #6
Zitat geschrieben von steinfroilein
Die Stempelgesetze bezüglich der Edelmetallfeingehalte sind doch was anderes, als was die Scheideanstalten anbieten, oder?

was meinst Du damit? Die Scheideanstalten bieten die handelsüblichen Legierungen an (ich vermute, teilweise sogar ein bißchen überlegiert). Die Goldlote sind sogenannte Prüflote, die den selben Feingehalt wie das Basismaterial haben. Silberlote haben einen geringeren Feingehalt, sind daher keine Prüflote. Deswegen wird heutzutage, wie Tilo schon erwähnt, 935er Silber verkauft, damit man durch die Lotverwendung innerhalb des Toleranzbereichs des Feingehaltsstempels bleiben kann.
Schula
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Schula

 ·  #7
Es gibt mittlerweile sogar auch Silber mit Feingehalt 585/1000. :-/
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #8
Edelsteinfroilein hat schon recht. Nur als Beispiel für den Export in die Schweiz benötigt man 760 und 590er Goldlegierungen. Gestempelt werden diese dann trotzdem 750 und 585.

Zumindest habe ich immer so legiert und dann keine Probleme mit dem Zoll.
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #9
Genau das habe ich gemeint. Vielen Dank. :super:

Der Stempel muß mindestens die tatsächliche Legierung aufweisen. Erlaubt ist also eher überlegiert als unterlegiert.

Ich habe mich neulich in einem anderen Thread auf die Herstellerstempel bezogen. Damals haben 2 oder 3 Auslandskunden auch die Feingehaltsstempel angeliefert, daher hatte ich das noch irgendwo im Hinterstübchen....
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #10
Ich habe oben einen Tippfehler korrigiert. Für die Schweiz werden die mit 750 gestempelten Stücke mit 760 legiert und hatte versehentlich zwei Mal 750 getippt.
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #11
Zitat geschrieben von Heinrich Butschal
Edelsteinfroilein hat schon recht.
😉 vom steinfroilein zum edelsteinfroilein und vielleicht klappt's auch mal zum edelmetallfroilein? 😉

Mit Doublé hatte ich seinerzeit auch viel zu tun, aber das sind ja keine Edelmetalle sondern Synthesen... :bounce:


Doublé ist ein Doppelmetall, Triplé ein Dreifachmetall. Grundlage bei beiden ist stets ein Unedelmetall (meist Tombak). Ist es nur auf einer Seite mit einer dünnen Goldauflage versehen, ist es Doublé. Wird auf beiden Seiten ein dünnes Goldblech aufgeschweißt, ist es Triplé.

Goldauflagen bei Doublé bestehen aus Legierungen, nicht aus Feingold.

Die Stärke der Auflage wird in Mikron oder in Nummern benannt:
10 Mikron = 10/1000 = 0,001 = Nummer 2
50 Mikron = 50/1000 = 0,001 = Nummer 10
100 Mikron = 100/1000 = 0,001 = Nummer 20

40/000 Doublé bedeutet, daß für 1 kg Verbundmetall 40 g Feingold, umgerechnet 6,837 g 585/Gold verarbeitet wurde. Wiegt demnach eine Doublekette 100 gr und hat eine Auflage von 40 Mikron, entspricht dies 4 g Feingold bzw. 6,837 g 585/000 Gold.

Doublé wird in verschiedenen Verfahren hergestellt und gekennzeichnet:
Amerikanisches Doublé: ca. 10-12 g Feingold auf 1 kg Verbundmetall
Amerikanisches Charnier: ca 20-25 g Feingold auf 1 kg Verbundmetall
Union: ca 40-50 g Feingold auf 1 kg Verbundmetall
Die DIN 8237 besagt, daß ein bestimmter Mindestfeingehalt gefordert wird. Darin wird auch das galvanisches Plattieren mit dem Kennbuchstabe P für goldplattiert benannt, sowie das mechanische Plattieren mit dem Kennbuchstaben L für Walzgolddoublé.

Bekannt sind mir hier u.a. die Warenzeichen:
Convent Doublé mit 10 Mikron und Tombak als Unterlagemetall
Goldanker (Floralia) mit 10 Mikron und Tombak als Unterlagemetall
Goldgloria mit 100 Mikron und Tombak als Unterlagemetall
Goldhelm mit 10 Mikron und Silber als Unterlagemetall
Goldmagnet mit 110 Mikron und Tombak als Unterlagemetall
Goldschild mit 12,5 Mikron und Tombak als Unterlagemetall
Goldvlies mit 20 Mikron und Tombak als Unterlagemetall
Komet mit 40 Mikron und Tombak als Unterlagemetall
Obergold mit 50 Mikron und Tombak als Unterlagemetall
Pfeil mit 40 Mikron und Tombak als Unterlagemetall

Gibt es von Doublé noch andere oder ältere Warenzeichen?

Welche Stempel neben Double, Amerikanisches Double, Amerikaner, Americaner, Amerik, AD, Am Double, Double Gold, AD Double, Rolled Gold sind noch bekannt?
Sparkle
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Sparkle

 ·  #12
Ist nicht mein Bereich, doch in letzter Zeit begegnete mir mehrfach der Begriff "gold filled". Das Gemeine daran, man könnte denken es heißt "mit Gold gefüllt", meint aber "gefülltes Gold", oft Silber als Kern mit einer umgebenden Goldschicht. Wird auch als Qualitätsmerkmal im Sinne von "hochwertig" von günstigem Schmuck vermarktet. Im Vergleich zu galvanisiertem Zinnguß oder sonstigem unedelmetallischem Kern, mag das ja zutreffen-aber da es nicht durchgehend Gold ist, was die äußerliche Farbe ja suggeriert, ist es m.E eben nicht hochwertig.
Bei Modeschmuck aber schon mal ein Fortschritt-aber nur, wenn Silber als Untergrund verarbeitet ist.

[Links sind leider nur für eingeloggte sichtbar]
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #13
Was hier glaube ich noch gar nicht zur Sprache kan ist, dass es in D erlaubt ist, Schmuck in jedem Feingehalt zu stempeln. Einzige Voraussetzung: Die Legierung muss in ihrer Zusammensetzung dem Stempel entsprechen. Auch dürfen Schmuckstücke mit Stabilisierungen oder Füllungen aus anderen Substanzen, nicht gestempelt werden. Gegen diesen Punkt des [Links sind leider nur für eingeloggte sichtbar] §8 haben die industrieellen Hersteller in Pforzheim und anderswo permanent verstoßen, indem sie gestempelte, jedoch mit Kitt gefüllte Schmuckstücke auf den Markt gebracht haben.

Auf diese Weise war dem Betrug Tür und Tor geöffnet, da kein Mensch das Goldgewicht nachwiegen konnte, es sei denn, man nahm die Zersörung des Schmuckstückes in Kauf. 8)
Tilo
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Tilo

 ·  #14
doch, Kitt ist laut deinem Link erlaubt!
§8(1)

(es dürfen nur keine metallischen Füllungen drinsein)
Baer
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Baer

 ·  #15
Zitat geschrieben von Ulrich Wehpke
Was hier glaube ich noch gar nicht zur Sprache kan ist, dass es in D erlaubt ist, Schmuck in jedem Feingehalt zu stempeln. Einzige Voraussetzung: Die Legierung muss in ihrer Zusammensetzung dem Stempel entsprechen.


Man darf es in jedem Feingehalt herstellen, nicht jedoch Stempeln.
Ab welchem Fingehalt gestempelt werden darf steht in §2, oder sehe ich das falsch?
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #16
§ 2 Gold nur für Geräte aus Gold
§ 5 ist für Schmuck zuständig und da hat Ulrich recht.
Yvonne Sterly
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Yvonne Sterly

 ·  #17
Schmuck aus z.B. Silber UND Gold, darf nach dem Stempelgesetz auch nicht gestempelt werden. Im eingeschmolzenem Zusatand stimmt der Feingehalt nämlich nicht mehr. Meist werden solche Schmuckstücke lediglich mit 925/- gestempelt. Wenn die goldenen Teile zur Verzierung dienen, gehts noch durch (§8 ), wenn aber Gold und Silber zu gleichen Teilen vorhanden sind, wirds schwierig...
Ich habe auch schon Stücke gesehen, wo beide Stempel angebracht waren. Auch wenn das für den Endkunden vielleicht gut und logisch ist- gesetzeskonform ist es eben nicht.
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #18
@Tilo: Tatsache! Das bedeutet also: Gesetzlich legitimierter Beschiss, denn ein Nachwiegen der angegebenen Metallmenge seitens des Erwerbers ist ja nach wie vor ausgeschlossen.

Das erinnert mich doch an irgend was...!
Tilo
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Tilo

 ·  #19
naja, kein gesetzlich legitimierter Beschiß
sondern lediglich gesetzlich legimitierte Nichtnachweisbarkeit von Preis-Leistungsverhältnis

zum Beschiß wirds erst, wenn die Kitfüllung nicht erkennbar ist, sie verschwiegen wird und der Preis aufgrund des Gesamtgewicht brutto für netto festgelegt wird
Baer
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Baer

 ·  #20
Zitat geschrieben von Heinrich Butschal
§ 2 Gold nur für Geräte aus Gold
§ 5 ist für Schmuck zuständig und da hat Ulrich recht.


Irgendwann werd selbst ich den Unterschied begreifen. Versprochen. 8) :lol: 😉

Zitat geschrieben von Ulrich Wehpke
@Tilo: Tatsache! Das bedeutet also: Gesetzlich legitimierter Beschiss, ......

Das erinnert mich doch an irgend was...!


Meinst Du die Rente? :roll: :)
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #21
@ Tilo:
Zitat
naja, kein gesetzlich legitimierter Beschiß
sondern lediglich gesetzlich legimitierte Nichtnachweisbarkeit von Preis-Leistungsverhältnis

Du meinst also: Ich könnte es zwar vollkommen gefahrlos tun, aber ich bin ein guter Mensch und tu`s nicht? (Außerdem nicht ganz richtig, weil, Gold ist keine Leistung, sondern Ware.
Das mag zwar auf mich zutreffen, denn ich habe noch niemals ein kittgefülltes Machwerk an meine Kunden geliefert, auf Dich vielleicht auch. (Zutrauen tät ichs Dir schon.)

Aber: Was ist mit all den Händlern? Was ist mit denen die außer Kassenknöpfe drücken und labern null Ahnung haben, die Umsatz machen müssen? Die konnten ja, wenn sie über den Tisch gezogen wurden, noch nicht einmal nachkontrollieren ob sie selbst nicht übervorteilt wurden und haben somit den Betrug zwangsläufig weitergereicht!

Das Stempelgesetz birgt aber noch weitere Idiotien:
So ist es nach §5 des Gesetzes über den Feingehalt nicht erlaubt Schmuckstücke mit einem Firmenstempel zu versehen, ja es könnte sogar sein, dass das Stempeln überhaupt untersagt ist. So heißt es wörtlich in

§3 Zitat: “ Die Angabe des Feingehalts auf goldenen und silbernen Geräten geschieht durch ein Stempelzeichen, welches die Zahl der Tausendteile und die Firma des Geschäfts, für welches die Stempelung bewirkt ist, kenntlich macht.“ Ende des Zitats

§5 Absatz 3 heißt es dann aber, Zitat: „Das gemäß § 3 bestimmte Stempelzeichen darf auf Schmucksachen von Gold und Silber nicht angebracht werden.“

Was denn nun das in §3 bestimmte Stempelzeichen meint, ist nicht ersichtlich. Es Könnte sich um das Firmenzeichen, oder aber um die Angabe des Feingehaltes handeln. Evtl. aber auch um beide. Richtig und zwingen ist auf jeden Fall, dass irgendwas nicht statthaft ist.

Ja wat denn nu??
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #22
Ich schaue jetzt nicht noch einmal nach aber es sollte sich um die Zeichen für Gerät handeln die nicht auf Schmucksachen angebracht werden sollen.
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #23
In jeder Richtung zu interpretieren, vollkommen unklar. Guuuuummmmiparagraf.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #24
Gerät ist ungleich Schmuck. Das sollte doch ziemlich eindeutig sein.
Tilo
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Tilo

 ·  #25
gibt es eigentlich einen festgelegten Stempel?
immer noch sonne und Halbmond?
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #26
Na dann lies nochmal genau:


§ 3
Die Angabe des Feingehalts auf goldenen und silbernen Geräten geschieht durch ein Stempelzeichen, welches die Zahl der Tausendteile und die Firma des Geschäfts, für welches die Stempelung bewirkt ist, kenntlich macht.

§ 5

(3) Das gemäß § 3 bestimmte Stempelzeichen darf auf Schmucksachen von Gold und Silber nicht angebracht werden.

Also folglich weder ein Stempel der den Feingehalt angibt, noch einen der die Firma kennzeichnet. :) Immer noch unklar? Auf Schmucksachen von Gold oder Silber darf danach werder ein Feingehalts- noch ein Herstellerstempel rauf. Vollkommen idiotisch, aber so stehts da.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #27
Zitat geschrieben von Tilo
gibt es eigentlich einen festgelegten Stempel?
immer noch sonne und Halbmond?

steht immer noch im Stempelgesetz drin. Sonne (Gold) und Halbmond (Silber), kombiniert mit Reichskrone immer noch Pflicht auf Gerät.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #28
Zitat geschrieben von Ulrich Wehpke
Na dann lies nochmal genau:


§ 3
Die Angabe des Feingehalts auf goldenen und silbernen Geräten geschieht durch ein Stempelzeichen, welches die Zahl der Tausendteile und die Firma des Geschäfts, für welches die Stempelung bewirkt ist, kenntlich macht.
Hier fehlt ein Satz: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Form des Stempelzeichens zu bestimmen.

"Bestimmen" ist hier der entscheidende Punkt, es wird ein Zeichen bestimmt. Das ist derzeit Sonne und Halbmond.


Zitat geschrieben von Ulrich Wehpke


§ 5

(3) Das gemäß § 3 bestimmte Stempelzeichen darf auf Schmucksachen von Gold und Silber nicht angebracht werden.

Hier wird Bezug genommen auf das "bestimmte" Stempelzeichen wie oben schon erwähnt, Sonne und Halbmond.
Zitat geschrieben von Ulrich Wehpke


Also folglich weder ein Stempel der den Feingehalt angibt, noch einen der die Firma kennzeichnet. :) Immer noch unklar? Auf Schmucksachen von Gold oder Silber darf danach werder ein Feingehalts- noch ein Herstellerstempel rauf. Vollkommen idiotisch, aber so stehts da.

Die anderen Stempel, wie Feingehalt- und Herstellerstempel sind nicht gemeint.

Juristensprache - schwere Sprache.
tatze-1
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tatze-1

 ·  #29
irgendwie fehlt mir hier Mario, der Fachmann in Sachen Stempelgesetz :roll:
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #30
Zitat
Hier wird Bezug genommen auf das "bestimmte" Stempelzeichen wie oben schon erwähnt, Sonne und Halbmond.

Hab ich was übersehen? Ich kann Sonne und Halbmond nicht unter Ziffer 3 finden. Dafür jedoch ganz klar Feingehaltsangabe und Firma. Lies noch mal nach.
Zitat
"Bestimmen" ist hier der entscheidende Punkt, es wird ein Zeichen bestimmt. Das ist derzeit Sonne und Halbmond.


Wie denn das?? Hier handelt es sich ganz eindeutig um "die Firma des Geschäfts, für welches die Stempelung bewirkt ist,". Um bei Dir zu bleiben, müsste die Firma dann "Sonne und Mond" heißen und mit einer Bildmarke gleichen Inhaltes stempeln. Und das geht doch gar nicht.

Dieser Satz ist eine weitere Unsinnigkeit, denn wenn für jedes Geschäft was mit Gerät handelt eine eigener Stempel kreirt werden müsste, um die geforderte Stempelung zu "bewirken", wo sollte das hiführen? Oder ist hier doch der Hersteller gemeint? Das Einzige was klar ist, ist dass der Bundesminister die Form, also noch nicht einmal das komplette Aussehen, (Beispiel Sonne und Mond ohne Rahmen, oder mit, Tiger im Kreis oder Tiger im Viereck usw.) per Rechtsverordnung bestimmen darf. Dies allerdings nur mit Zustimmung des Bundesrates.

Ist das etwa kein Gummi? Was hier ganz deutlich wird: Hier ist ein Gesetz von irgend welchen uninteressierten Bürohelden gemacht worden und danach ist es ohne jegliches Verständnis und mit noch weniger Kontrolle durchgewinkt worden. Nach uns die Sintflut sozusagen. Und im Übrigen: Europa wird es schon richten, siehe Meisterprüfung. :mrgreen:
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