Zitat geschrieben von schm.wert.gar.
FRAGEN SIE LIEBER IHREN STEUERBERATER!
Ich habe ihn gefragt und er sagt das man die Mehrwertsteuer abzuführen hat wenn die Ware den Laden verlässt und bezahlt wird - Wenn Ihrer etwas anderes sagt, möchte ich bei Ihrer nächsten Außenprüfung nicht in Ihrer Haut stecken.
Zitat geschrieben von schm.wert.gar.
Sehr geehrte Vorredner,
wo soll man anfangen? Vielleicht mit dem Lustigen: Sind alle Ihre Kunden wüste Schmuckverächter, die am Kronleuchter hängend mit Schmuckfesseln wilde Liebesspiele veranstalten? Wenn ja, dann sollten Sie auch Kronleuchter verkaufen, denn der Bedarf wäre doch riesig.
Aber ernsthaft! - Beispiel ist nicht vollständig und Rückstellung fehlt!
Auf Mehrwersteuerschuld gibt es keine Rückstellung
Zitat geschrieben von schm.wert.gar.
Wichtig ist das gemachte Einzelbeispiel dennoch. Zunächst einmal wird dort bestätigt, dass es die Kunden offensichtlich sehr schätzen werden. Es kann tatsächlich davon ausgegangen werden, dass viele Kunden danach fragen, sobald die ersten der Branche den Sinn erkannt haben und die Presse im Vorweihnachtsgeschäft darauf aufmerksam macht.
Die Vorredner lassen im Beispiel völlig außer acht die vielen Kunden, die entweder NIE die Garantie nutzen werden oder eben NICHT nach einem Tag sondern nach 2 oder 3 Jahren vereinzelt die Garantie nutzen.
Eine Garantie dieser Art werden wohl nur diejenigen nicht nutzen, die nicht bei Verstand sind. Unsere Kunden können rechnen.
Zitat geschrieben von schm.wert.gar.
Zu den genannten Zahlen des Beispiels:
Wo wurde die VORSTEUER berücksichtigt? Offensichtlich nicht!
Die Vorsteuer kann ich beim Einkauf ziehen. Gut, und das kann ich auch ohne Garantie. Was ändert sich durch die Garantie? Bitte werden sie konkret und schreiben Sie hier was Sie meinen dazu beitragen zu müssen. Nur Fragen in den Raum stellen reicht nicht um ernst genommen zu werden.
Zitat geschrieben von schm.wert.gar.
Wo wurde der VERÄUSSERUNGSERLÖS des zurückgenommenen Schmuckes berücksichtigt?! Offensichtlich nicht! Dabei ist doch in dem genannten Beispiel entscheidend für die gesamte Kalkulation, ob dieser OBER oder UNTERHALB des Einkaufspreises liegt?!
Wenn ein Einzelhändler ein Schmuckstück für 500,- Euro einkauft und für 1000 Euro verkauft (lassen wir einmal die Mehrwertsteuer zur Vereinfachung weg) hat er 500 Euro Veräusserungserlös. Wenn er es nach 5 Jahren zurück nimmt hat er maximal 5x 85,- Euro = 425,- Euro Veräusserungserlös und eine alte gebrauchte Krücke für die er 575,- Euro dem Kunden in die Hand drücken muss. Und das soll ein gutes Geschäft sein, wenn er es nach 5 Jahren teurer zurückkaufen muss als er es eingekauft hatte? Und das ist sowieso eine falsche Rechnung, weil Sie geschrieben haben das die 8,5 % pro Jahr ein Maximalbetrag sind, die nur bei starker Abnutzung ausgeschöpft werden kann. Noch miserabler wird die Rechnung wenn die Mehrwertsteuer berücksichtigt wird.
Der Einzelhändler kauft für 500,- Euro netto ein und verkauft für 1000,- Euro brutto inklusive 19 % MwSt.
1000,- Euro gehen von Kunde an Kasse
160,- Euro gehen von Kasse an Finanzamt (Vereinfacht bei 19 % MwSt)
500,- Euro gehen von Kasse an Lieferant.
340,- Euro bleiben dem Juwelier übrig um Mieten, Löhne Versicherungen zu begleichen.
Nach 4,99 Jahren kommt der Kunde zurück und will sich ein neues Schmuckstück kaufen oder eine Urlaubsreise zu bezahlen und es stünde Ihm mindestens 575,- Euro zu. Er argumentiert das das Schmuckstück nur wenig getragen wurde und das aufpolieren ja gar keine 425,- Euro kosten dürfe, beschimpft den Juwelier als Betrüger und verlangt seiner Meinung nach zu Recht mindestens 900,- Euro.
Also damit mehr als der Juwelier überhaupt netto für das Schmuckstück erlöst hat.
Woher soll der Juwelier das Geld nehmen? - Quersubventionierung aus anderen gewinnbringenden Umsätzen? Klar ein tolle Idee - Leute macht Verluste, das erhöht die Umsätze:-(
Zitat geschrieben von schm.wert.gar.
Gerade in dem vorliegenden Beispiel, wo der Kunde ja wohl nicht gekauft hätte, wenn es die Garantie nicht gegeben hätte.
Was für den betroffenen Juwelier wirklich ein Gewinn gewesen wäre, wie das obige Beispiel zeigt.
Zitat geschrieben von schm.wert.gar.
Wo wurde die RÜCKSTELLUNG mit der STEUERLICHEN WIRKUNG berechnet? Offensichtlich nicht! Dabei liegt dort doch ein wesentlicher Faktor.
Rückstellungen wirken nur auf Einkommensteuern oder Köperschaftssteuern - soll ich das auch schreien? Und so weit waren wir noch gar nicht. Viel besser wirken sich auf Einkommensteueren höhere Geschäftsfühergehälter oder ein teurer Firmenwagen oder geschäftliche Fehlkalkulationen aus. Wenn gar nichts verdient wird, sind auch keine Einkommenssteuern zu zahlen - so einfach ist das. Werft Euer Geld zum Fenster raus und schon senkt Ihr Eure Steuerlast.
Zitat geschrieben von schm.wert.gar.
Zur Wiederholung:
Es bleibt der Rat, die Sache INDIVIDUELL mit dem STEUERBERATER durchzurechnen.
Wir können hier auch rechnen, Kalkulationen sind nachvollziehbar und das Steuerrecht gilt für alle.
Zitat geschrieben von schm.wert.gar.
Oder:
Sie warten, bis die GROSSEN der BRANCHE den kleinen den Markt streitig machen. Wenn die Branche WIRKLICH ein Ertragsproblem hat, so sollte sie die Dinge bis ZUM ENDE durchrechnen und nicht populistisch mit einigen Zahlen etwas schlecht reden. Denn die Grossen der Branche rechnen UND reden.
Die großen Telefonanlagebetrüger sind immer wieder vom Markt verschwunden. Sie haben aber immer großen Schaden hinterlassen. Und alle haben mit Rücknahmegarantien die Kunden geködert und Ihr Grab geschaufelt.
Zitat geschrieben von schm.wert.gar.
Denn was der Herr aus Halle richtig erkannt hat, es ist eine Chance für diejenigen die daran teilnehmen. Tun Sie beides! Rechnen UND reden!
Na dann, bitte um um detaillierte Stellungnahme zu den Kalkulationen weiter oben.
Zitat geschrieben von schm.wert.gar.
Mit freundlichem Gruß
Ihre Schmuckgarantie.de
P.S. ich kann auch Text lesen der nicht geschrien wird.