5-Jahre Rückgabegarantie, sind die verrückt ?

 
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 ·  #1
Wir haben gestern einen Anrufer gehabt der uns auf die Aktion von admin-edit: URL entfernt aufmerksam gemacht hat.

Es soll zum Weihnachtsgeschäft eine 5 Jahre Rücknahmegarantie geben. Ich bin mir nicht sicher, wir wollen doch verkaufen! Ich habe allerdings meinen Steuerberater noch nicht dazu gefragt.

Wer kann mir dazu die Vorteile erklären? Was ist die Meinung des Verbandes, ich vermisse eine Empfehlung. Werden die Verbraucher danach fragen? Was ist die Meinung? Es kann ja nicht sein, dass wir uns damit gegenseitig das Leben schwer machen.
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #2
Hallo zusammen,

ich habe mir die Homepage gleich mal angesehen. Ich muss ganz ehrlich sagen, die Sache hat kabarettistisches Format!

Natürlich reizt mich so was eine Mail abzusetzen, hab ich auch gemacht. ;-)

Hier der Text:

Sehr geehrter Herr ...,

ich muss sagen, Ihre Aktion, denn ich betrachte es als eine spaßige Aktion,
gibt mit trotzdem zu denken. Falls es keine "Schote" ist: Ihr Vorschlag
macht auf mich den Eindruck, als wüssten Sie überhaupt nicht, wovon Sie
reden. Haben Sie schon mal einen Ring gesehen, der von einem
theaterbegeisterten Träger applaudierend misshandelt wurde? Nein? Hab ich
mir gedacht. Oder: Wissen Sie was von den Scharnierstiften eines Armbandes
nach 5-jähriger, täglicher Tragezeit noch vorhanden ist? Wissen Sie wie eine
Halskette aussieht, wenn sie 5 Jahre Tag und Nacht getragen wurde, wenn sie
Urlaub, Meerwasser und wilde Liebesnächte überstehen musste? Sie der Friseur
mit der Scheere versehentlich in Stücke schnitt?

Lieber Herr ..., wenn ich gratis Geld verleihen möchte - dann kann ich
es ja tun. Aber warum um Gottes Willen muss denn dabei auch noch ein
Schmuckstück ruiniert werden??! Sie glauben doch wohl nicht im Ernst, dass
auch nur ein Einziger seinen gekauften Schmuck über die besagten 5 Jahre
hinaus tragen wird? Alle, bis auf den letzten Mann oder Frau, werden ihn
zurückbringen und sich im Gegenzug ein neues, ungetragenes Teil aushändigen
lassen. Wenn ich jemals in meinem Leben, und ich bin seit nunmehr über 45
Jahren in der Schmuckbranche, seit 40 Jahren selbständig, wenn ich jemals
eine Milchmädchenrechnung gesehen habe, dann ist es Ihr Vorhaben.

Mein Rat: Sparen Sie sich die Gebühren für die Eintragung in ...
Von dem ersparten Geld
gehen Sie in eine Eckkneipe und saufen sich einen Rausch an. Vielleicht
kommen Ihnen dabei ja bessere Gedanken? Oder ist jener, der zur Gründung
Ihrer jetzigen Offensive geführt hat, auch auf diese Art entstanden?

Alles Gute, - und machen Sie ruhig weiter so, die Branche braucht auch was
zum lachen!

Mit durchaus freundlichen, aber auch etwas besorgten Wünschen!

Ihr Ulrich Wehpke
Dagmar
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Dagmar

 ·  #3
Was ist denn das für eine Idee? 5 Jahre Garantie?
Da muss man sich wirklich fragen, wie der Mensch auf so eine Idee kommt!
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 ·  #4
Nun hab ich mir das mal genauer angesehen.

Wenn man die 8% pro Jahr an Gebühr nimmt, klingt das alles nicht schlecht, finde ich. Und ausserdem geht das alles ja nur für mehr als 800 Euro.

Den Steuervorteil versteh ich nicht, aber da ruf ich morgen meinen Steuerberater an.

Ist nicht viel wichtiger, was unsere Kunden machen werden?
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 ·  #5
Also eines muss man dem Seitenbetreiber lassen: Er kann eine Menge Worte ohne jeden Informationsgehalt aneinanderreihen ... ob er BWL studiert hat? Aber ich bin in dem Fall natürlich nicht kompetent, denn ich glaube immer noch, dass eine gute Geschäftsidee klare Selbstdarstellung und Informationsfülle nicht scheuen muss wie eine Seifenblase die Nadel und mir ist Wortgeblubber der Art immer höchst suspekt. Btw: Übrigens ist "Werthaltigkeit" kein Wort der Deutschen Sprache und auch nicht schön genug, um als kreative Schöpfung durchzugehen. Es ist einfach nur falsch.

Aber zur Frage unseres Juweliers aus Berlin, was Eure Kunden machen werden. Denn ich bin ja einer: Ich finde das Angebot vollkommen überflüssig. Wir haben eine gesetzlich geregelte Garantiefrist mit einer Menge Gewährleistungsansprüchen, die all das, was man als Kunde braucht, doch schon längst liefern. Und wenn ich in 2 Jahren nicht gemerkt habe, dass am Schmuckstück etwas auszusetzen ist, was soll ich dann in 5 Jahren merken? Dass die Saphirpreise gesunken und der Goldpreis gestiegen ist? Dass der Goldschmied bei so einem Angebot garantiert pleite ist (oder den Laden jetzt sein Cousin unter anderem Namen führt und nicht mehr weiß, wovon ich rede), bevor meine 5 Jahre herum sind?

Wenn es etwas gibt, das ich als Kunde auch in Deutschland gern hätte, dann ein Schmuckpreis-System nach indischem Vorbild. Dort stehen auf Schmuckpreisschildchen die Gramm- und ggf. Karatangaben der Materialien und der Handarbeitslohn sauber getrennt gefolgt vom geltenden MWSt-Satz. Der Materialpreis wird nach dem Tagespreis berechnet und der Handarbeitslohn ist fix (und wenn etwas verhandelbar ist, dann nur der Handarbeitslohn). Das schafft für den Kunden eine Transparenz, die ich persönlich sehr zu schätzen weiß und fördert - jedenfalls bei mir - die Wertschätzung (das Wort gibt es nämlich und das zu Recht) für die Arbeit des Goldschmieds.

Aber worüber reden wir hier eigentlich: Schmuckkauf ist immer eine Sache des Vertrauens. Wer deutlich größere Summen für Schmuck ausgibt, als sein Vertrauen reicht, wird immer noch im Rahmen der 14-Tages-Frist eine kompetente Zweitmeinung einholen und bei enttäuschender Wert-Preis-Relation das Stück gleich zurückgeben und ggf. die Staatsanwaltschaft einschalten, wenn die Diskrepanz zu groß ist und der Diamant z.B. kein Diamant. Aber alle weiteren Preisentwicklungsprognosen sind so eindeutig Kaffeesatzleserei, dass ich darauf nicht einen cent wetten würde, auch nicht als Kunde. Wer mit solchen Angeboten wirbt, wirkt nicht seriöser, sondern reiht sich in die Schlange der Werbespruchflut ein, die eh keiner mehr hören kann und glaubt.

Soweit jedenfalls meine Kundenmeinung,
Jade
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #6
Hallo Dagmar,

es geht hier ja nicht um eine Ausweitung der Garantie auf 5 Jahre, sondern um eine Rücknahmeverpflichtung des Juweliers gegenüber dem Kunden für Dinge über 800 € VK-Preis!

Die hirnrissige Idee wird noch weiter "verbessert", durch die Einschränkung, Zitat, "Nur bei Ringen oder offensichtlich starker Abnutzung fällt bei der Rückgabe ein einmaliger Wiederaufarbeitungsabschlag von max. 8,5 % p.a. an."

Damit sind die Konfliktfälle vorprogammiert. Was dabei herauskommt, dürfte allenfalls arbeitslosen Rechtsanwälten gefallen. Ein restlos ruinierter Ring, Stein kaputt, oder gar fehlend, muss zurück genommen werden. Aufrechenbare Entschädigung: Maximal 8,5%!!! Tolles Geschäft! Eine Halskette aus 333-er GG, Verkaufspreis 805 Eur muss zurück genommen werden. So ein Ding ist bei manchen Trägern bereits nach wenigen Wochen nur noch ein Haufen morscher Einzelteile. Tolles Geschäft!

Ich weiß gar nicht, warum ich mich mit einem derartigen Blödsinn uberhaupt befasse - als ob ich sonst nix zu tun hätte! >:-(((

Gruß, Ulrich
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 ·  #7
>Ich weiß gar nicht, warum ich mich mit einem derartigen Blödsinn uberhaupt befasse - als ob ich sonst nix zu tun hätte!

weil Blödsinn, wenn er oft genug wiederholt wird und niemand ihm widerspricht, die unangenehme Eigenschaft hat, mit Sinnvollem verwechselt zu werden und eine Menge Schaden anzurichten!

Schon deshalb: Danke für die Zeit!

Jade
Goldie
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Goldie

 ·  #8
Dagmar
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Dagmar

 ·  #9
@Ulrich: das hab ich beim zweiten Lesen auch gesehen...............finde es aber nach wie vor sehr abstrakt/obskur.............
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #10
kaa
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kaa

 ·  #11
Und wenn man bei dem "Spaß" mitmachen will, muß man auch noch 18,50 euro an diese Plattform abdrücken...
Ulrich, hast auf deine mail eine Antwort bekommen?
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #12
stefan
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stefan

 ·  #13
grüßt euch,
ich bin zurück aus dem urlaub.

allein die abgebildeten "diamanten" text zum foto auf der originalseite: "plexiglas diamanten auf schwarzem hintergrund ..."
ich krieg das kotz... solche leute gehören ins klo und gezogen...
schei.....
stefan
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 ·  #14
Dann ist die Sache vermutlich eher experimentell: hält Plexiglas 5 Jahre?
stefan
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stefan

 ·  #15
abzocke sage ich nur. die geschichte mit den anrufen bringt wahrscheinlich einiges ein und ob einer so einen plexidiamant überhaupt bekommt... wird das notariel begutachtet?
stefan
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 ·  #16
Liebe Leser,

offensichtlich haben sich die Vor-Redner nur zum Teil mit den Inhalten der Seite und der Schmuckwertgarantie bei schmuckgarantie.de auseinandergesetzt.

Selbstverständlich werden Abnutzungen bei der Rücknahme berücksichtigt.

Außerdem haben einige offensichtlich noch nicht mit ihrem Steuerberater gesprochen. Die mögliche Steuerersparnis bereits in diesem Jahr wäre sicher eine wichtige Entscheidungshilfe zu dieser Schmuckwertgarantie.

!!! Eine sachlich vernünftige Diskussion über das Thema ist dringend notwendig !!!

Die Chancen für den kleinen und mittelgroßen Juwelier sind enorm. Die Kunden werden es danken und verlangen. Ob ein Kunde dann aber wirklich das geschenkte oder gekaufte Schmuckstück auch zurückgibt, den Abschlag akzeptiert und damit bezahlt? Jeder von Ihnen kennt seine Kunden am Besten.

Die ganze Sache ist zum Wohle und zur Geschäftsförderung der Juweliere angelegt. Natürlich war klar, dass die etwas komplexe kaufmännische Materie gerade zu Beginn bei Ihnen nicht auf spontane Zustimmung stößt. Dafür ist die Sache noch zu ungewöhnlich und komplex. Entsprechend anders wird aber die Verbraucherreaktion sein: zunächst Ungläubigkeit, aber danach sehr schnell ein hohes Maß an Zustimmung!

Verstehen Sie die Schmuckwertgarantie bitte als Marketing-Unterstützung, deren Kosten oder besser gesagt Vorteil Sie individuell mit Ihrem Steuerberater errechnen können.

Wir haben das Schmuckgewerbe als erstes für diese neuartige Garantie ausgewählt. Nutzen Sie die Chance! - Die Chance für Sie selbst und für Ihre gesamte Branche!

Ihr schmuckgarantie.de
stefan
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stefan

 ·  #17
guten tag herr schm.wert.gar.,
ich glaube eher, dass solche aktionen nur ähnliche blüten treiben wie"geiz ist g...." und dem einzelnen vielleicht kurzzeitig dienen, der algemeinheit allerdings auf dauer mehr schaden.
stefan
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #18
Zitat geschrieben von schm.wert.gar.
Liebe Leser,

offensichtlich haben sich die Vor-Redner nur zum Teil mit den Inhalten der Seite und der Schmuckwertgarantie bei schmuckgarantie.de auseinandergesetzt.

Selbstverständlich werden Abnutzungen bei der Rücknahme berücksichtigt.

Ich habe es gelesen, bis zu maximal 8,5% pro Jahr. Nach 5 Jahren ist es weniger als 50% und damit ist der EK noch lange nicht abgedeckt. Was soll der Juwelier dann aber mit der alten Waren? Haben sie dann (für den Juwelier) noch den Wert den sie vor 5 Jahren hatten? - Eher nicht.
Zitat geschrieben von schm.wert.gar.

Außerdem haben einige offensichtlich noch nicht mit ihrem Steuerberater gesprochen. Die mögliche Steuerersparnis bereits in diesem Jahr wäre sicher eine wichtige Entscheidungshilfe zu dieser Schmuckwertgarantie.

!!! Eine sachlich vernünftige Diskussion über das Thema ist dringend notwendig !!!
Ein vernünftige Diskussion über Steuervorteile in einer Branche die keine Steuer- sondern Ertragsprobleme hat? Das ist lächerlich.
Zitat geschrieben von schm.wert.gar.


Die Chancen für den kleinen und mittelgroßen Juwelier sind enorm. Die Kunden werden es danken und verlangen. Ob ein Kunde dann aber wirklich das geschenkte oder gekaufte Schmuckstück auch zurückgibt, den Abschlag akzeptiert und damit bezahlt? Jeder von Ihnen kennt seine Kunden am Besten.
Das weis keiner der Juweliere, weil das für seriöse Juwelier völlig neu ist.

Zitat geschrieben von schm.wert.gar.


Die ganze Sache ist zum Wohle und zur Geschäftsförderung der Juweliere angelegt. Natürlich war klar, dass die etwas komplexe kaufmännische Materie gerade zu Beginn bei Ihnen nicht auf spontane Zustimmung stößt.
Bekannt sind solche Rückkaufgarantien nur von Telefonanlageverkäufern meist mit überteuerten Diamanten, die ausnahmlos alle nach 2 Jahren unbekannt verzogen sind.

Zitat geschrieben von schm.wert.gar.
Dafür ist die Sache noch zu ungewöhnlich und komplex. Entsprechend anders wird aber die Verbraucherreaktion sein: zunächst Ungläubigkeit, aber danach sehr schnell ein hohes Maß an Zustimmung!

Damit holt man sich aber die falsche Kundschaft. Das Angebot ist der garantiert Einstieg in die Zahlungsunfähigkeit und den Konkurs. Finger weg.
Zitat geschrieben von schm.wert.gar.


Verstehen Sie die Schmuckwertgarantie bitte als Marketing-Unterstützung, deren Kosten oder besser gesagt Vorteil Sie individuell mit Ihrem Steuerberater errechnen können.

Der wird Ihnen z. B. erklären das Sie die MwSt gar nicht "Rückstellen" können, d.h. das die ersten 19% sowieso verloren sind und doppelt bezahlt werden müssen.
Zitat geschrieben von schm.wert.gar.


Wir haben das Schmuckgewerbe als erstes für diese neuartige Garantie ausgewählt. Nutzen Sie die Chance! - Die Chance für Sie selbst und für Ihre gesamte Branche!

Ihr schmuckgarantie.de


Der Juwelier der dabei mitmacht und das Pech hat "Erfolg" zu haben ist garantiert nach 5 Jahren wirtschaftlich erledigt.
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #19
Sehr geehrter Herr Schmwergar,

sagen Sie mal ganz ehrlich, das ist doch ein Joke, oder nicht? Denn im Ernst können Sie doch so etwas nicht meinen, oder etwa doch?

Aber nehmen wir einfach mal an, dass Sie die Juweliere und Goldschmiede wirklich für derart dämlich halten, dass sie Ihren Ausführungen auf den Leim gehen. Dann muss ich Ihnen an dieser Stelle sagen: Sind sie aber nicht!

Was Sie vorschlagen, ist bei Licht betrachtet eine Kreditaufnahme der Juweliere bei ihren Kunden! Und dazu noch zu unvergleichbar schlechten Konditionen. Wie mein Vorredner bereits ausgeführt hat, ist da das Problem der Mehrwertsteuer. Die ersten 27 Monate sind nämlich, selbst wenn man Ihre eingebaute "Entschädigung" bis zur maximal vereinbarten Grenze ausschöpft, an den Staat verloren, in Form der zwingend vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Gibt der Kunde das Schmuckstück zurück, ist die an das Finanzamt gezahlte Mehrwertsteuer nämlich vollständig verloren, da Privatleute keine Mehrwertsteuer kennen. Somit sind über zwei Jahre Ihrer "enormen Chancen" lediglich welche für den Staat, auf Kosten des Händlers.

Machen wir das mal konkret:

Ein Kunde möchte seine Liebschaft für Opernball austaffieren und kauft bei mir ein Collier für 25 000,- Euro, sowie ein Armband für 22 00,- Euro. Nachdem die Festlichkeit vorbei ist, hat sich die junge Dame leicht alkoholisiert, lediglich mit dem Juwelencollier und dem Glitzerband bekleidet, ins Bett gelegt. Im stürmischen Verlauf der weiteren Nacht haben Collier und Armband leider stark gelitten, da die junge Dame mit selbigem am Kronleuchter hängen blieb. Bei dem Versuch sich zu befreien, woran sich ihr Partner nicht beteiligte, nutzte dieser die Situation, die er recht lustig fand, schamlos aus, anstatt ihr zu helfen. Alsdann veranstaltete man neckische Fesselspiele, bei welchen die fotogenen Juwelenstücke als Handschellen, bzw, "Folterketten" eine zentrale Rolle spielten, was diesen weitere, ernsthafte Schäden zufügte, zumal sich die junge Dame nicht gerade ruhig verhielt.

Erschöpft aber glücklich, taucht besagter Kunde tags darauf bei mir auf und legt mir beide Teile zur Rückgabe auf den Tisch. Da es sich um eine Rücknahmeverpflichtung meinerseits handelt, ich selbst die extra besorgten Teile aber nicht zurück geben kann, verbleiben beide in meinem Besitz. Der Kunde muss für die drei Tage in denen er der Besitzer der Schmuckstücke war, die vereinbarte Entschädigung zahlen. Wir rechnen:

47.000,00 Euro , davon 8,5% jährliche Höchstentschädigung geteilt durch 360 Tage mal 3= 33,29 Euro Entschädigung.

Ich sitze nun also auf den Schmuckstücken, muss sie aufwändig reparieren lassen, kann sie hernach auch nicht mehr als neu verkaufen, sondern bestenfalls als Occasionen, entstanden anlässlich einer wilden Liebesnacht und einer vollkommen verblödeten Vereinbarung mit dem Vorbesitzer, dem ich ja, wir erinnern uns, eine 5-jährige, "innovative Rückgabegarantie" eingeräumt hatte. Zudem habe ich nicht nur die Rechnung meines Lieferanten am Hals, sondern auch noch die gesamter Mehrwertsteuer in Höhe von 7.504,20 Euro gegenüber dem Finanzamt. Dem gegenüber stehen Einnahmen von 33,29 EURO

Ein überzeugendes Geschäft, mit riesigen Chancen, jedoch leider nur um in Konkurs zu gehen.

Aber ich denke, wir haben uns nun wirklich umfassend genug mit diesem Blödsinn auseinander gesetzt. Meinetwegen versuchen Sie die Republik und ihre Möchtegern- Umsatzmillionäre zu beglücken, aber auf DIESER Straße werden Sie kein Geld liegen sehen, dafür garantiere ich. :bounce:


So mancher "Gute Rat" ist schlecht
und taugt nicht einmal das Papier
blind und dumm ist niemals recht,
besonders, wenn gepaart mit Gier!
Der Rattenfänger pfeift und lockt
in Hameln weiß man's heute noch
Und den Kaufmann der gern zockt,
erwartet schon ein finst'res Loch!

Ulrich Wehpke
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 ·  #20
FRAGEN SIE LIEBER IHREN STEUERBERATER!

Sehr geehrte Vorredner,

wo soll man anfangen? Vielleicht mit dem Lustigen: Sind alle Ihre Kunden wüste Schmuckverächter, die am Kronleuchter hängend mit Schmuckfesseln wilde Liebesspiele veranstalten? Wenn ja, dann sollten Sie auch Kronleuchter verkaufen, denn der Bedarf wäre doch riesig.

Aber ernsthaft! - Beispiel ist nicht vollständig und Rückstellung fehlt!

Wichtig ist das gemachte Einzelbeispiel dennoch. Zunächst einmal wird dort bestätigt, dass es die Kunden offensichtlich sehr schätzen werden. Es kann tatsächlich davon ausgegangen werden, dass viele Kunden danach fragen, sobald die ersten der Branche den Sinn erkannt haben und die Presse im Vorweihnachtsgeschäft darauf aufmerksam macht.

Die Vorredner lassen im Beispiel völlig außer acht die vielen Kunden, die entweder NIE die Garantie nutzen werden oder eben NICHT nach einem Tag sondern nach 2 oder 3 Jahren vereinzelt die Garantie nutzen.

Zu den genannten Zahlen des Beispiels:

Wo wurde die VORSTEUER berücksichtigt? Offensichtlich nicht!

Wo wurde der VERÄUSSERUNGSERLÖS des zurückgenommenen Schmuckes berücksichtigt?! Offensichtlich nicht! Dabei ist doch in dem genannten Beispiel entscheidend für die gesamte Kalkulation, ob dieser OBER oder UNTERHALB des Einkaufspreises liegt?! Gerade in dem vorliegenden Beispiel, wo der Kunde ja wohl nicht gekauft hätte, wenn es die Garantie nicht gegeben hätte.

Wo wurde die RÜCKSTELLUNG mit der STEUERLICHEN WIRKUNG berechnet? Offensichtlich nicht! Dabei liegt dort doch ein wesentlicher Faktor.

Zur Wiederholung:

Es bleibt der Rat, die Sache INDIVIDUELL mit dem STEUERBERATER durchzurechnen.

Oder:

Sie warten, bis die GROSSEN der BRANCHE den kleinen den Markt streitig machen. Wenn die Branche WIRKLICH ein Ertragsproblem hat, so sollte sie die Dinge bis ZUM ENDE durchrechnen und nicht populistisch mit einigen Zahlen etwas schlecht reden. Denn die Grossen der Branche rechnen UND reden.

Denn was der Herr aus Halle richtig erkannt hat, es ist eine Chance für diejenigen die daran teilnehmen. Tun Sie beides! Rechnen UND reden!

Mit freundlichem Gruß


Ihre Schmuckgarantie.de
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #21
Zitat geschrieben von schm.wert.gar.
FRAGEN SIE LIEBER IHREN STEUERBERATER!


Ich habe ihn gefragt und er sagt das man die Mehrwertsteuer abzuführen hat wenn die Ware den Laden verlässt und bezahlt wird - Wenn Ihrer etwas anderes sagt, möchte ich bei Ihrer nächsten Außenprüfung nicht in Ihrer Haut stecken.
Zitat geschrieben von schm.wert.gar.


Sehr geehrte Vorredner,

wo soll man anfangen? Vielleicht mit dem Lustigen: Sind alle Ihre Kunden wüste Schmuckverächter, die am Kronleuchter hängend mit Schmuckfesseln wilde Liebesspiele veranstalten? Wenn ja, dann sollten Sie auch Kronleuchter verkaufen, denn der Bedarf wäre doch riesig.

Aber ernsthaft! - Beispiel ist nicht vollständig und Rückstellung fehlt!

Auf Mehrwersteuerschuld gibt es keine Rückstellung
Zitat geschrieben von schm.wert.gar.


Wichtig ist das gemachte Einzelbeispiel dennoch. Zunächst einmal wird dort bestätigt, dass es die Kunden offensichtlich sehr schätzen werden. Es kann tatsächlich davon ausgegangen werden, dass viele Kunden danach fragen, sobald die ersten der Branche den Sinn erkannt haben und die Presse im Vorweihnachtsgeschäft darauf aufmerksam macht.

Die Vorredner lassen im Beispiel völlig außer acht die vielen Kunden, die entweder NIE die Garantie nutzen werden oder eben NICHT nach einem Tag sondern nach 2 oder 3 Jahren vereinzelt die Garantie nutzen.

Eine Garantie dieser Art werden wohl nur diejenigen nicht nutzen, die nicht bei Verstand sind. Unsere Kunden können rechnen.
Zitat geschrieben von schm.wert.gar.


Zu den genannten Zahlen des Beispiels:

Wo wurde die VORSTEUER berücksichtigt? Offensichtlich nicht!

Die Vorsteuer kann ich beim Einkauf ziehen. Gut, und das kann ich auch ohne Garantie. Was ändert sich durch die Garantie? Bitte werden sie konkret und schreiben Sie hier was Sie meinen dazu beitragen zu müssen. Nur Fragen in den Raum stellen reicht nicht um ernst genommen zu werden.
Zitat geschrieben von schm.wert.gar.


Wo wurde der VERÄUSSERUNGSERLÖS des zurückgenommenen Schmuckes berücksichtigt?! Offensichtlich nicht! Dabei ist doch in dem genannten Beispiel entscheidend für die gesamte Kalkulation, ob dieser OBER oder UNTERHALB des Einkaufspreises liegt?!

Wenn ein Einzelhändler ein Schmuckstück für 500,- Euro einkauft und für 1000 Euro verkauft (lassen wir einmal die Mehrwertsteuer zur Vereinfachung weg) hat er 500 Euro Veräusserungserlös. Wenn er es nach 5 Jahren zurück nimmt hat er maximal 5x 85,- Euro = 425,- Euro Veräusserungserlös und eine alte gebrauchte Krücke für die er 575,- Euro dem Kunden in die Hand drücken muss. Und das soll ein gutes Geschäft sein, wenn er es nach 5 Jahren teurer zurückkaufen muss als er es eingekauft hatte? Und das ist sowieso eine falsche Rechnung, weil Sie geschrieben haben das die 8,5 % pro Jahr ein Maximalbetrag sind, die nur bei starker Abnutzung ausgeschöpft werden kann. Noch miserabler wird die Rechnung wenn die Mehrwertsteuer berücksichtigt wird.
Der Einzelhändler kauft für 500,- Euro netto ein und verkauft für 1000,- Euro brutto inklusive 19 % MwSt.
1000,- Euro gehen von Kunde an Kasse
160,- Euro gehen von Kasse an Finanzamt (Vereinfacht bei 19 % MwSt)
500,- Euro gehen von Kasse an Lieferant.
340,- Euro bleiben dem Juwelier übrig um Mieten, Löhne Versicherungen zu begleichen.
Nach 4,99 Jahren kommt der Kunde zurück und will sich ein neues Schmuckstück kaufen oder eine Urlaubsreise zu bezahlen und es stünde Ihm mindestens 575,- Euro zu. Er argumentiert das das Schmuckstück nur wenig getragen wurde und das aufpolieren ja gar keine 425,- Euro kosten dürfe, beschimpft den Juwelier als Betrüger und verlangt seiner Meinung nach zu Recht mindestens 900,- Euro.
Also damit mehr als der Juwelier überhaupt netto für das Schmuckstück erlöst hat.
Woher soll der Juwelier das Geld nehmen? - Quersubventionierung aus anderen gewinnbringenden Umsätzen? Klar ein tolle Idee - Leute macht Verluste, das erhöht die Umsätze:-(
Zitat geschrieben von schm.wert.gar.
Gerade in dem vorliegenden Beispiel, wo der Kunde ja wohl nicht gekauft hätte, wenn es die Garantie nicht gegeben hätte.

Was für den betroffenen Juwelier wirklich ein Gewinn gewesen wäre, wie das obige Beispiel zeigt.
Zitat geschrieben von schm.wert.gar.


Wo wurde die RÜCKSTELLUNG mit der STEUERLICHEN WIRKUNG berechnet? Offensichtlich nicht! Dabei liegt dort doch ein wesentlicher Faktor.

Rückstellungen wirken nur auf Einkommensteuern oder Köperschaftssteuern - soll ich das auch schreien? Und so weit waren wir noch gar nicht. Viel besser wirken sich auf Einkommensteueren höhere Geschäftsfühergehälter oder ein teurer Firmenwagen oder geschäftliche Fehlkalkulationen aus. Wenn gar nichts verdient wird, sind auch keine Einkommenssteuern zu zahlen - so einfach ist das. Werft Euer Geld zum Fenster raus und schon senkt Ihr Eure Steuerlast.
Zitat geschrieben von schm.wert.gar.


Zur Wiederholung:

Es bleibt der Rat, die Sache INDIVIDUELL mit dem STEUERBERATER durchzurechnen.

Wir können hier auch rechnen, Kalkulationen sind nachvollziehbar und das Steuerrecht gilt für alle.
Zitat geschrieben von schm.wert.gar.


Oder:

Sie warten, bis die GROSSEN der BRANCHE den kleinen den Markt streitig machen. Wenn die Branche WIRKLICH ein Ertragsproblem hat, so sollte sie die Dinge bis ZUM ENDE durchrechnen und nicht populistisch mit einigen Zahlen etwas schlecht reden. Denn die Grossen der Branche rechnen UND reden.

Die großen Telefonanlagebetrüger sind immer wieder vom Markt verschwunden. Sie haben aber immer großen Schaden hinterlassen. Und alle haben mit Rücknahmegarantien die Kunden geködert und Ihr Grab geschaufelt.
Zitat geschrieben von schm.wert.gar.


Denn was der Herr aus Halle richtig erkannt hat, es ist eine Chance für diejenigen die daran teilnehmen. Tun Sie beides! Rechnen UND reden!


Na dann, bitte um um detaillierte Stellungnahme zu den Kalkulationen weiter oben.
Zitat geschrieben von schm.wert.gar.

Mit freundlichem Gruß
Ihre Schmuckgarantie.de


P.S. ich kann auch Text lesen der nicht geschrien wird.
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 ·  #22
Eine kurze (und natürlich Smiley-lose) Anerkennung an Heinrich und Ulrich:

Ich finde es wirklich großzügig von Euch, dass Ihr freigebig (schreibt man wirklich so, hab es nachgesehen) und ganz kostenlos Nachhilfe in BWL und Steuerrecht erteilt und so tatkräftig helft, die Darstellung einer Geschäftsidee zu verbessern und sie so (sprachlich) überzeugender zu machen ...

Jade
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 ·  #23
ZU ENDE RECHNEN!

Sehr geehrte Vor-Redner,

mit Erstaunen lässt sich feststellen, dass Ihre Berechnung wieder dort aufhört, wo es vorteilhaft wird. Gibt es einen Grund dafür?

Zwei Fragen, die Sie beantworten sollten:

Wie verhält es sich mit der Mehrwertsteuerkorrektur im Rahmen der Rückgabe? Was sagt Ihr Steuerberater dazu?

Warum weigern Sie sich vehement den Weiterverkaufs-Erlös für das zurückgenommene Schmuckstück zu berücksichtigen?

Im Anschluß daran bleibt die Frage der ganzheitlichen Betrachtung, die die verschiedenen Einzelfälle zu einem Gesamten zusammenbringt.

Außerdem bleibt die ertragssteuerliche Komponente der Rückstellung? Zu welchem Ergebnis sind Sie diesbezüglich mit Ihrem Steuerberater z.B. für das Jahr 2006 oder 2007 gekommen?!

Zur Wiederholung: Rechnen Sie bitte bis zum ENDE !!! – und zwar mit ALLEN Komponenten! Dann wird Ihnen klar, ob und in welchem Umfang die Sache für Sie vorteilhaft sein kann.

Mit freundlichem Gruß


Ihre Schmuckgarantie.de
stefan
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stefan

 ·  #24
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #25
Zitat geschrieben von schm.wert.gar.
ZU ENDE RECHNEN!

Sehr geehrte Vor-Redner,

mit Erstaunen lässt sich feststellen, dass Ihre Berechnung wieder dort aufhört, wo es vorteilhaft wird. Gibt es einen Grund dafür?

Zwei Fragen, die Sie beantworten sollten:

Wie verhält es sich mit der Mehrwertsteuerkorrektur im Rahmen der Rückgabe? Was sagt Ihr Steuerberater dazu?


Noch einmal zum Mitmeisseln:
ER SAGT DAS DIE MWST VERLOREN IST
Zitat geschrieben von schm.wert.gar.

Warum weigern Sie sich vehement den Weiterverkaufs-Erlös für das zurückgenommene Schmuckstück zu berücksichtigen?


HABE ICH DOCH VORGERECHNET - KÖNNEN SIE NICHT LESEN?
Zitat geschrieben von schm.wert.gar.


Im Anschluß daran bleibt die Frage der ganzheitlichen Betrachtung, die die verschiedenen Einzelfälle zu einem Gesamten zusammenbringt.

Außerdem bleibt die ertragssteuerliche Komponente der Rückstellung? Zu welchem Ergebnis sind Sie diesbezüglich mit Ihrem Steuerberater z.B. für das Jahr 2006 oder 2007 gekommen?!

HABE ICH DOCH VORGERECHNET - KÖNNEN SIE NICHT LESEN?
Zitat geschrieben von schm.wert.gar.


Zur Wiederholung: Rechnen Sie bitte bis zum ENDE !!! – und zwar mit ALLEN Komponenten! Dann wird Ihnen klar, ob und in welchem Umfang die Sache für Sie vorteilhaft sein kann.


BLÖDSINN - LANGSAM IST ES LANGWEILIG
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 ·  #26
So kann das ja mit dem Aufschwung nichts werden. Enthusiastische Jungunternehmer werden gleich nachdem sie ihre Geschäftsidee veröffentlicht haben verdächtigt, womöglich unlauter partizipieren zu wollen. ...
Goldie
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Goldie

 ·  #27
der enthusiastische jungunternehmer schein diesen thread selbst insziniert zu haben. IP-range und vor allem der gleiche, markante UA sprechen sehr dafür...

closed und in die kneipe verschoben...
bei bedarf bitte PN - danke!

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