Auf dem Versandweg abhanden gekommenes Schmuckstück

 
angi1208
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angi1208

 ·  #1
Hallo zusammen,
ist eigentlich bei dieser ganzen Schmuckbewertung und daraus folgenden Schmuckversenderei noch niemandem auf dem Versandweg Schmuck abhanden gekommen?

Ich bin momentan recht traurig, weil ich ein Schmuckstück einem Interessenten in dieser Börse zur Einschätzung und evtl. Kauf geschickt habe, nachdem ich das Schmuckstück damals hier vorgestellt habe. Anfang August habe ich dann zum ersten Mal das Schmuckstück versandt.
Prompt ist das Stück auf dem Versandweg in einer Filiale des Versandunternehmens nicht mehr auffindbar. Ich hatte das Paket per versicherten Versand bis 500,00 € geschickt.
Jetzt weigert sich das Versandunternehmen auch noch, mir etwas zu erstatten, weil das Schmuckstück Valuren II wären und das verbotswidrige Ware wäre.
Das versteh ich gar nicht, bei Euch wird doch dauernd etwas verschickt. Hattet Ihr so etwas ähnliches schon einmal und kann man da gar nichts machen?
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #2
Ich hoffe Du hast das nicht an meine Börse verschickt, denn ich biete meinen Kunden an wertvolle Schmuckstücke ausreichend versichert abholen zu lassen. Die werden dann von UPS abgeholt und meine Hausversicherung würde dann den Schaden zum Teil übernehmen.

Allein die Tatsache das auch UPS einen Teil des Schadens trägt sorgt schon dafür das so gut wie nichts weg kommt, denn im Zweifel wird dann wirklich wochenlang gesucht um die Zahlung zu vermeiden.
Luci
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Luci

 ·  #3
Hallo!
Ich nehme an, du hast das Schmuckstück als Paket mit der Post verschickt? Da steht ganz klar in den AGBs, dass Schmuck, Bargeld (und noch ein paar andere Dinge, also Valoren II) nicht versichert sind. Möchte man diese Dinge verschicken, benötigt man eine andere Versandart, die deutlich teurer ist.

Bei günstigeren Schmuckstücken, die über eine offizielle Onlineplattform gekauft werden, ist das auch völlig in Ordnung, da der Verkäufer nur nachweisen muss, dass das Paket verschickt wurde, um auf der sicheren Seite zu sein. (So viel ich weiß.) In diesem Fall aber hast du aus Eigeninitiative Schmuck versandt und dich zuvor nicht informiert. Bei der Post (und anderen Versandunternehmen) gibt es eine Menge Langfinger, die so etwas gerne ausnutzen... Äußerst ärgerlich! :motz:
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #4
Hallo Angi,

das tut mir echt leid, daß es Dich nun "erwischt" hat.

Wir hatten das Thema schon öfters und es ist (zumindest bei uns im Forum) bekannt, daß Schmuck, Edelsteine, Uhren etc. sogenannte Valorenklasse II und somit "Verbotsgut" sind. Es dürfen bei üblichen Versendern nur Werte bis maximal 500 € der Valorenklasse II versendet werden. Stellt sich heraus, daß bei einer Verlustsendung der Wert höher liegt, liegt es im Ermessen des Versenders, ob er Erstattung leistet oder nicht. Meist erstattet er höherwertige Sendungen nicht, da das sonst schnell die Runde macht und jeder drauf pochen würde. Deswegen hat jeder Versender auch seine AGB = Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Selbst wenn Du einen Aufpreis bei DHL für eine Höherversicherung zahlst, darfst Du rein theoretisch trotzdem nur Valoren der Klasse II (Schmuck, Uhren, Edelsteine etc.) bis 500 € verschicken und hast auch nur Anspruch auf maximal 500 € Erstattung im Verlustfall.

Der Versender übernimmt keine Haftung bei unrichtigen oder unvollständigen Deklarationen der Valoren.

Früher gab es den sogenannten Wertbrief, der galt allgemein je nach Wert, in neuster Zeit gilt dieser nur noch für Auslandsendungen.

Durch das Anhäufen der Verlustsendungen speziell im Schmuckbereich haben die Versender die Haftungsbeschränkung eingeführt, wie auch die Post bzw. DHL [Links sind leider nur für eingeloggte sichtbar]

Info's im Überblick bietet [Links sind leider nur für eingeloggte sichtbar]
Zitat
Die meisten Paketdienste schließen den Transport von Valoren sogar komplett aus, dann muß man für den Valorenversand spezialisierte Dienste bemühen.


Davor schützen kannst Du Dich daher nur, wenn Du auf einen Dienst den Empfängers zurückgreifst, der durch seine Versichung abgedeckte Sendungen übernimmt, Du den Auftrag selbst durch solche Werttransporte vornimmst und/oder eine entsprechende Versichung abschließst.

Die meisten von uns in der Branche haben eine Valorenversicherung. Was der Versender nicht erstattet, wird dann durch die Valorenversicherung abgedeckt.

Edit: Während ich länger an meinem Text schrieb, waren Heinrich und Luci schneller. Ich laß es trotzdem mal so stehen. 😉
Tilo
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Tilo

 ·  #5
ja, die Profis verschicken zwangsläufig mehr oder weniger oft Schmuckstücke über 500,- Wert.
dann aber entweder nicht mit DHL , sondern Dienstleistern, die auch höhere Werte versichern/entschädigen oder mit zwar mit DHL (oder anderen wie z.b. UPS), aber zusätzlicher Versandversicherung bei einer Versicherung.
was hast du, angie, denn bei der Schadensmeldung für einen Wert angegeben?
wenn du Brosche mit Altschliff Wert 480,- angegeben hättest (wogegen niemand was sagen kann, denn höher werden Ankaufsangebote von Profis nicht unbedingt sein), hätten die das bezahlen müssen

selbst mit erhöhter Versicherungssumme auf 2.000 oder so ist Schmuck NICHT erlaubt!!
3 Iphones ja, ein Schmuckstück nicht

für privat gelegentlich über 500,- gehn nur Anbieter wie z.B. [Links sind leider nur für eingeloggte sichtbar]
Tilo
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Tilo

 ·  #6
wenn sich einer der aktiveren User hier oder gar ein Steinprofi das zur Ansicht hat zuschicken lassen, hätte der das Versandrisiko aufgrund der diesbezüglichen Theman bzw. überhaupt kennen müssen und es wäre sehr sinnvoll gewesen, angie darauf hinzuweisen, wie der Versand zu erfolgen hat (oder wurde eh ein Preis von unter 500,- avisiert?)

nochmal die Nachfrage: wie kommt DHL überhaupt drauf, daß die Brosche wertvoller ist als 500,-?
angi1208
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angi1208

 ·  #7
Hallo,
wirklich sehr nett von Euch, so schnell zu antworten.

Auf Tilos letzte Fragen:
Beim ersten Mailverkehr mit dem Interessenten sagte ich ihm, dass ich an einen Wert von über 500,00 € für das Schmuckteil denken würde. Er schrieb mir dann, dass ihm das zuviel wäre, ich es erst viell. mit einem Auktionshaus versuchen sollte, wenn das nicht gelingen würde, mich wieder an ihn wenden könne.
Da habe ich dann aber geschrieben, ich würde ihm das Teil erstmal senden und er könne mir einen Preis ja dann darlegen. Er meinte auch, per versichertem Versand bis 500,00 € könne ja nichts passieren. Ist aber schon am nächsten Tag am Wohnort des Empfängers in der Filiale verschwunden.

Leider habe ich wegen meinem erstem Preiswunsch bei d.. auch diesen meinen ersten Wunsch in meiner selber erstellten Rechnung (wie die Versandfirma angefordert hat) angegeben, jedoch VB 550,00, also dick VB vor dem Betrag stehend.

Ich habe gedacht, das wäre besser, wenn die eh etwas abziehen würden.

Habe denen jetzt nochmal eine Frist gesetzt, aber nach Euren Aussagen hier, sehe ich jetzt schwarz. Aber irgendwie verstehen kann ichs doch nicht, denn ich habe ja immerhin für den versicherten Versand auch mehr bezahlt.

Danke nochmals für Eure Antworten.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #8
Die Transportfirma sieht das in Deinem Fall so das Du gegen deren Verbot verstoßen hast und erstatten weder die Transport- noch die Versicherungskosten noch den Wert.
Tilo
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Tilo

 ·  #9
wieso wurde für versicherten Versand >mehr< bezahlt?
meint Paket statt Päckchen? ok

wäre es ein gewerblicher Empfänger gewesen, hätte man dem Aufklärung über sicheren Versand erwarten können
so ist es richtig schlecht gelaufen, schade
Granat
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Granat

 ·  #10
Eigentlich müsste das Pressemässig einmal an die grosse Glocke gehängt werden, wie DHL inzwischen zu einem "Selbstbedienungsladen" verkommen ist. Mir wurden auch in letzter Zeit zwei DHL-Pakete geklaut. Ich habe aber Gott-sei-Dank eine zusätzliche Valorenversicherung,
die den Schaden ersetzt.
Granat
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Granat

 ·  #11
@ angi1208
Hast du eine Rechtschutzversicherung?
Dann würde ich mich anwaltlich beraten lassen.
Tilo
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Tilo

 ·  #12
ich habe mir jetzt erstmals das Foto [Links sind leider nur für eingeloggte sichtbar]
in Originalgröße angeschaut
der Mittelstein ist schon arg unrund und der Fasser hatte seine Mühe, den in den runden Chaton zu fassen
der linke scheint mir eine sehr dicke und ungleichmäßige Rundiste zu haben

einen hauch von Chance würde ich sehn, wenn ein Gutachter anahnd des recht guten Fotos einen Zeit/Verkaufswert von unter 500,- bestätigen könnte

die Sachlage ist rechtlich eindeutig. wenn definitiv mehr wert als 500,-, gibts kein Geld und man braucht seine Rechtsschutzversicherung nicht zu belasten
angi1208
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angi1208

 ·  #13
Ja, ich habe Rechtsschutz und werde den wohl auch in Anspruch nehmen. Immerhin habe ich dick VB vor den Preis von 550,-- € gesetzt und das auch nur, weil ich eh Abzug wg. irgendwelcher möglicher Gründe erwartet habe.
Wenn man mal in ein Forum über dieses Versandunternehmen geht, stößt man auf zig verschwundene Pakete. Ich finde, die müssten alles daran setzen, dort in der Filiale dieser Stadt mal diesen Entwender zu erwischen. Meines ist bestimmt nicht das erste Paket, dass dort entwendet wurde. Ziel müsste es auch sein, Kunden wieder zufriedenzustellen, denen was entwendet wurde, natürlich nur bis 500,-- €, wie ja auch vers. Versand bezahlt wurde.

Trotzdem für die Antworten vielen Dank, ich werde irgendwann einmal (es wird ja noch dauern, jetzt sind auch schon mehr als 2 Monate nach Versand vergangen) berichten, wie es ausgeht...
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #14
Wenn man Werte von über 500 Euro der Valorenklasse 2 in so ein Paket steckt wird die Verführung und das Risiko größer und daher sind das dann Verbotsgüter. Auch ein Rechtsschutz wird da nicht helfen.

Und bei Millionen Paketen sind dann auch tausende unter einem Promille. Das wird auch die Post nicht beeindrucken.

Das ist einfach Pech.
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #15
Rechnungen beinhalten Fixpreise und keine Verhandlungspreise (VB oder VHB). Alternativ, kann man auch eine Proforma-Rechnung erstellen, hat aber den selben Effekt: der Preis ist fix. Üblicherweise schickt man, sofern man sich noch nicht über den Preis geeinigt hat, einen Auswahlbeleg oder ein einfaches Anschreiben und schreibt: Wert für Versicherungszwecke ca. xy €. Allerdings darf dieser Wert bei bei den meisten Dienstleistern bei Valorenklasse II 500 € nicht überschreiten. Deklariert man falsch, ist der Versanddienstleister bei Verlustsendungen aus der Haftung raus (siehe dessen AGB) und/oder man versendet auf eigenes Risiko.

Da nützt keine Fristsetzung und kein Anwalt. AGB sind online einsichtlich, am Schalter ausgehängt bzw. es wird bei Aufgabe einer Sendung vorausgesetzt, die AGB gelesen und akzeptiert zu haben. Auf dem Einlieferungsbeleg / Quittung beispielsweise der Post bzw. DHL wird auf die AGB verwiesen.

Du kannst Dich höchstens in einem freundlichem Schreiben darauf berufen, das mit Fixpreis und Verhandlungsbasis nicht gewußt zu haben, weil Du keine kaufmännische Ausbildung hast, nicht gewerblich Verkäufe tätigst und hoffen bzw. bitten, daß der Versanddienstleister einlenkt, aber dies liegt allein in seinem Ermessen.

Wir haben bislang gute Erfahrung und in 28 Jahren bislang "nur" 4 Verlustsendungen, welche alle anstandslos erstattet wurden, da sie unterhalb der Höchstgrenze Valoren II lagen.

Aus Schaden wird man klug. Das tut zwar weh, aber so ist das Leben. 😉
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #16
Zitat
Und bei Millionen Paketen sind dann auch tausende unter einem Promille. Das wird auch die Post nicht beeindrucken.
Naja, so grob übern Daumen..... 😉
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #17
Zitat
Eigentlich müsste das Pressemässig einmal an die grosse Glocke gehängt werden, wie DHL inzwischen zu einem "Selbstbedienungsladen" verkommen ist.


Das ist längst geschehen. Ich habe seinerzeit bereits 2002 (!) die Gepflogenheiten von DHL an die Große Glocke gehängt: Fernsehsendungen beim ZDF (Frontal) und RTL.

Was darauf hin passierte, war typisch für das Verhalten des big yellow brothers: Man kündigte mir die "Vorteile", die ich als Geschäftskunde genoss!! Begründung: Bei mir seien die Verluste zu hoch um weiter mit mir arbeiten zu können!

Noch Fragen??? Übrigens: Ich habe durch die Post durch die laufend "verlorenen" Sendungen einen Schaden von weit über 100.000 DM erlitten, von dem die ach so korrekte Post bis auf einen Bagatellbetrag am Anfang, nicht einen einzigen Pfennig bezahlt hatte. FRag mich mal was ich von DHL halte!
Granat
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Granat

 ·  #18
Schluck :?
Kann man das irgendwo nachlesen/nachschauen,
was damals im Fernsehen gezeigt wurde?

Ich glaube aber dass im heutigen Internetzeitalter
mit Facebook, Twitter, Shitsorm usw.. etwas mehr
Druck ausgeübt werden kann, zumal die Konkurrenz
heute wesentlich grösser und härter ist als vor 10 Jahren.
Ich habe mich auch entschlossen unter diesen Umständen
einen möglichst weiten Bogen um DHL zu machen.
Danke für deine Offenheit und Warnung an andere.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #19
Es arbeiten überall Menschen und täglich tun sich Löcher auf in denen Sendungen verschwinden. Bei Ulrich hat es nur sehr lange gedauert bis derjenige oder diejenige gefunden wurde die geklaut hat.
Für Großunternehmen ist es nicht so einfach zielgerichtet zu reagieren. Sensoren haben die schon aber Abhilfe zu schaffen ist schwierig. Angestellte haben auch Rechte und so lange sie nicht nachweislich beim Klauen erwischt worden sind, pochen sie ganz kräftig darauf.
angi1208
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angi1208

 ·  #20
Hallo,
das ist ja ganz schlimm, was Ulrich passiert ist!
Wahnsinn, dass dem/denen nicht beizukommen ist!!

Na, dann ist mein kleines Broschenerbe ja nichts dagegen;
tut mir nur irgendwie weh, das so verschleudert zu haben, nachdem man
das zig Jahre aufbewahrt usw. Irgendwie ist es auch eigene Doofheit, dass mir das überhaupt passieren konnte, also dass ich nicht vorher die AGB gelesen habe.
Das Wort Valoren habe ich noch nie vorher gehört, obwohl ich ständig im Internet bin, auch beruflich, auch bei ebay, aber wie gesagt, habe noch nie Schmuck verkauft. Jetzt, beim Suchen danach, tauchts natürlich ständig auf...

Vielen Dank Eure Kommentare.
Tilo
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Tilo

 ·  #21
auf jeden fall muß der Bogen um hermes noch größer gemacht werden [Links sind leider nur für eingeloggte sichtbar]
siehe 4.2.4. im Zusammenhang mit 6.2.
bei denen ist Schmuck gar nicht erlaubt, nichtmal bis 500,- wie bei DHL
geil die Formulierung: schwer schätzbarer Wert bei Edelmetallen, an jedem internetfähgen Gerät kann der aktuelle Wert von Edelmetallen ergooglt werden
bei GLS ist es ähnlich formuliert

lediglich DPD hält es ähnlich wie DHL und erlaubt Schmuck bis 520,-
Granat
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Granat

 ·  #22
Zitat geschrieben von Tilo

lediglich DPD hält es ähnlich wie DHL und erlaubt Schmuck bis 520,-

Aber merkwürdigerweise ist es der VALOREN-Versicherung als Zusatz-versicherung für gewerbliche Kunden egal , ob es nach den AGBs des
jeweiligen Versenders zulässige Ware ist oder nicht.
Tilo
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Tilo

 ·  #23
du meinst jetzt eine externe Versicherung?
muß denen egal sein, sonst wäre das versicherungsprodukt ja einigermaßen sinnlos

oder hast du bei DPD was entdeckt bzgl. teurem Schmuck bei gewerblich?
Granat
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Granat

 ·  #24
Zitat geschrieben von Tilo
du meinst jetzt eine externe Versicherung?
muß denen egal sein, sonst wäre das versicherungsprodukt ja einigermaßen sinnlos
oder hast du bei DPD was entdeckt bzgl. teurem Schmuck bei gewerblich?

Nein, ich meinte nur den Widerspruch:
Die AGBs des Versenders 'verbieten' den Versand von Schmuck
... und die externe VALOREN-Versicherung erlaubt es trotzdem.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #25
So kocht jeder Unternehmer sein Süppchen.
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #26
Gott sei Dank hat meine Valorenversicherung (ich hatte nicht alles gemeldet, wei ich unser Verhältnis nicht unnötig belasten wollte) alles bezahlt. Ich brauchte "lediglich" eine Bescheinigung der Post, dass diese den entstandenen Schaden nicht bezahlt. Allein diese Bescheinigung zu erhalten, war in verschiedenen Fällen Arbeit für meinen Anwalt. Als die Sendungen durchs Fernsehen liefen, hat sich das Blatt jedoch sofort gewendet, es kam (auch aufgrund unserer "Dosenpakete" nichts mehr weg. Statdessen hat die Post dann extra für mich (!) ihre AGB geändert und die Dosen wurden Sperrgut. Außerdem haben sie uns aus dem Geschäftskundenbereich rausgeschmissen.

Seit 2004 versenden wir ausschließlich mit Privatleistern und hatten in der ganzen Zeit genau 4 Verluste. Drei davon mit der damaligen Firma GP, die sich leider ganz im Stile ihres großen Vorbildes verhalten hat und einmal mit ICS. ICS hat diesen Verlust jedoch sofort intern aufgeklärt, hat alles ersetzt und sich in jeder Hinsicht vorbildlich verhalten.

Insgesamt also mit allen von mir ausprobierten Privatunternehmen in der Zeit von 2004 bis 2015 weniger Verluste, als mit der Post bereits einmal in einer einzigen Woche!
angi1208
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angi1208

 ·  #27
was lange währt...

ist doch noch gut geworden ;-)

Wollte jetzt auch mal schreiben, wie es mit der Brosche ausgegangen ist.

Also, ich habe damals einen Anwalt eingeschaltet. Ich selbst konnte schreiben, was ich wollte, es wurde nicht drauf eingegangen. Leider hat mir der Interessent, ein Diamantenankäufer aus Berlin, wo die Brosche ja auch auf dem Postamt nachweislich verschwunden war, kein Schriftstück ausstellen können/wollen, was den ungefähren Wert der Brosche darlegen konnte oder was er ca. bereit war, evtl. dafür zu zahlen.

Nach längerem hin und her ist der Versanddienstleister auf den Vergleich meines Anwalts eingegangen und ich bekam immerhin 350,00 €, nachdem der Anwalt noch Teile des Schriftverkehrs mit dem Interessenten zugesandt hatte.

So bin ich denn wirklich glücklich damit und nix tut mehr weh beim Gedanken an die Brosche! :D

Noch einmal vielen herzlichen Dank für Euer großes Interesse damals.

Angi
Tilo
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Tilo

 ·  #28
Zitat geschrieben von angi1208
Leider hat mir der Interessent, ein Diamantenankäufer aus Berlin, wo die Brosche ja auch auf dem Postamt nachweislich verschwunden war, kein Schriftstück ausstellen können/wollen, was den ungefähren Wert der Brosche darlegen konnte oder was er ca. bereit war, evtl. dafür zu zahlen.

das ist traurig, denn er hatte ja die Bilder und Interesse und als Profi schon vorher das Wissen um die problematische Schadensabwicklung bei Versand per DHL und hätte bestätigen können z.b. 380,- für die 3 Steine und 40,- fürs Gold (als Beispiel)
diamantenimport
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diamantenimport

 ·  #29
Nun doch mal bitte bei den Fakten und der Wahrheit bleiben!

Es wurde nach einer Erklärung über den Wert angefragt und nicht über eine Bestätigung darüber, was ich eventuell (von bis) zu zahlen bereit gewesen wäre!

Zumal sich mein Angebot in einer groben Range bewegt hatte, eben weil ich die Brosche ja selbst noch nicht prüfen konnte und keinerlei offizielle Angaben in Form von Zertifikat, Rechnung oder sonstigem vorlagen. Deshalb war der Kauf bis dahin ja auch nicht fest vereinbart, sondern ich hatte angeboten, mir die Brosche anzusehen und dann ein Angebot für einen privaten Ankauf abzugeben. Wenn man sich preislich nicht einig geworden wäre, galt mein Angebot, dass ich sie dann wieder auf meine Kosten zurückgeschickt hätte.

Da mir bis auf die zwei hier eingestellten Fotos und sich in PNs teils widersprechender Angaben über die Größen bzw. das Gewicht der (vermutlichen) Diamanten nichts offizielles vorlag und ich die Brosche bis dahin selbst noch nicht prüfen konnte, schrieb ich, dass ich eine deratige Wertbestätigung nicht austellen kann.

Denn weder die Echtheit der Diamanten war für mich sicher, noch die Größe oder die Qualtität der Steine konnte von der Ferne so eingeschätzt werden, dass ich dies mit gutem Gewissen unterzeichnen/bestätigen konnte.

Ich hatte daraufhin empfohlen, den Goldschmied vor Ort zu kontaktieren, welchen die Verkäuferin der Brosche zwecks Ankaufsangebot angeblich kurz vorher besucht hat und welcher sich somit ein eigenes Bild machen konnte.

Dies war für mich die naheliegenste und korrekteste Möglichkeit zu einer offiziellen Wertangabe zu kommen.

Ich werde auch in Zukunft keine schriftliche Wertangabe und schon gar kein Ferngutachten über Diamanten oder Schmuckstücke abgeben, wenn mir keinerlei offizielle oder zumindest belastbare Angaben über die Qualität und Echtheit vorliegen.

Nur ganz am Rande angemerkt, finde ich es auch sehr verwunderlich, dass ein Anwalt einen privaten Schriftwechsel als Nachweis einreicht, ohne vorher eine Einverständniserklärung einzuholen.
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