Der Traum eines jeden Flohmarktbesuchers ....

 
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #1
Der Traum eines jeden Schnäppchenjägers:
Schlagzeile:
Modeschmuck-Ring entpuppt sich als wertvoller Diamantring.


Ist tatsächlich passiert:

Eine Frau hatte einen Ring vor 30 Jahren für nur zehn Pfund auf einem Flohmarkt in London gekauft und ihn jahrzehntelang für Modeschmuck gehalten. Vor kurzem bekam sie von einem Juwelier den Tipp, den Ring begutachten zu lassen. Die GIA bescheinigte "echt".

Am 7. Juni soll der Ring bei Sotheby's versteigert werden..
Die Experten rechnen mit einem Erlös von bis zu umgerechnet ca. 406000 Euro.
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Lohnt sich also doch, auf dem Flohmarkt nach Schnäppchen Ausschau zu halten. 😉
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #2
Qed.
Elfenkönig
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Elfenkönig

 ·  #3
Zitat geschrieben von steinfroilein

Lohnt sich also doch, auf dem Flohmarkt nach Schnäppchen Ausschau zu halten. 😉

Ich mag garnicht daran denken, welche Unsummen mir schon durch nicht getätigte Flohmarktbesuche entgangen sind. :shock:
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #4
Wer hätte das gedacht, in der Auktion erzielte der Diamant £656,750 (ca. 750.000 €), ...
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frei
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frei

 ·  #5
Ich muss wieder öfter auf Flohmärkte gehen ......
Serra
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Serra

 ·  #6
Was für ein Stein 💎 🤑 Wenn mir sowas mal passieren würde 🤔
Ulrich Wehpke
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Ulrich Wehpke

 ·  #7
So was kann man nur als blutiger Laie kaufen. Unsereins fiele schon durch seine Nervosität auf!
Serra
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Serra

 ·  #8
Ach ich habe immer mein Pokerface dabei 😎
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #9
Zitat geschrieben von Serra
Ach ich habe immer mein Pokerface dabei 😎

/Anfang.....

Das macht es ja schlimmer.

Das Problem ist, dass bei dem (Flohmark-)Verkauf ein Irrtum über den Wert vorlag. Damit ist der Kaufvertrag auch nachträglich anfechtbar und der damalige Flohmarktverkäufer kann den Erlös beanspruchen.

Wenn jemand vom Fach den Ring für 10 Pfund ankaufen würde, dann würde unterstellt werden dass er es hätte wissen müssen und es kommt zu der Anfechtung noch der Betrugsvorwurf dazu.

Bei so dramatischen Wertdifferenzen ist es nicht mit dem Satz " Glück gehabt" getan. [Links sind leider nur für eingeloggte sichtbar]
Deshalb habe ich in einem anderen Thread, da ging es um einen Armreif der als unecht angesehen wurde und dann doch aus 18 Kt Gold war, auch empfohlen fairerweise etwas nachzuzahlen.

/Ende Spielverderbermodus. :oops:
Serra
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Serra

 ·  #10
Ja das ist richtig. Das mit dem Pokerface war auch eher als Joke gedacht. Ich hätte das als Laie eh auch nie für nen echten Diamanten gehalten.
Mal angenommen in GB würde das BGB auch so in dieser Form existieren hätte die Dame dann noch das Glück, dass die 10 jährige Frist abgelaufen wäre. Aber ich möchte jetzt keine Diskussion über das BGB befeuern. Es ist dafür viel zu warm ubd BGB ist schlimmer als Steuerrecht 😆
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #11
Tja, andere Länder andere Sitten und besonders Rechtslagen. Lustig finde ich immer wieder die Frage ob man auch ein Rückgaberecht hat wenn man in der Türkei Schmuck gekauft hatte.

Jetzt mit den schlechten politischen Nachrichten von dort haben Touristen auch begriffen dass die Türkei nicht zur EU gehört. Daher haben solche Fragen nachgelassen.
Serra
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Serra

 ·  #12
Auf jeden Fall nicht nach den §§ des BGB sondern wenn, dann nach den dort gültigen Gesetzen. Gerichtsstand dürfte türkisch sein, wenn der Verkäufer dort seinen Sitz hat. Zudem ist es immer auch schwieriger Ansprüche im Ausland durchzusetzen
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