750er Ring mit 3 Amethysten u. 3 Brillianten. Evtl. ein Kandidat für ein Auktionshaus? Gewicht 6g
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Guestuser
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10.04.2019 - 20:13 Uhr
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#2
Obwohl ich in der Regel kein grosser Fan von Amethysten bin- aber der Ring ist echt schön! Auch die tiefe Farbe der Steine und die Anordnung. Schöner Ring!
Tilo
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Tilo
10.04.2019 - 21:53 Uhr
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#3
die Rechnung erstaunlich unpräzise bzgl. der Brillantgröße/_gewicht, aber die Brillis eh nicht groß, sodaß eine Zerlegung und Vewertung der Steine eh unsinnig wäre
ob eine Auktion (ebay oder saal) ein sinnvolles Ergebnis bringt, wird sehr vom Zufall abhängig sein, ob 2 Fans dieses Designs diese Auktion entdecken
Heinrich Butschal
Moderator
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Heinrich Butschal
10.04.2019 - 23:06 Uhr
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#4
Ja, der Ring hat etwas.
Silberfrau
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Silberfrau
10.04.2019 - 23:24 Uhr
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#5
Steingröße nicht das-,19 Karat?
Tilo
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Tilo
11.04.2019 - 06:04 Uhr
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#6
ok, wenn man da ein komma sieht
aber stimmt, 19ct können die Amethyste (+Dia) zusammen nicht haben
Silberfrau
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Silberfrau
11.04.2019 - 09:39 Uhr
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#7
Das Komma hat er halt vergessen, aber was soll es sonst bedeuten? Steht doch zwischen den anderen Dia-Angaben.
Tilo
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Tilo
11.04.2019 - 15:33 Uhr
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#8
ja, habs doch eingesehn
...
...
13.04.2019 - 12:05 Uhr
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#9
Für das genannte Auktionshaus ist dieser und der andere Farbsteinring nur interessant wenn Du auch wertigen Schmuck dazu einlieferst.
Hätte ich ein kleines feines second Hand Schmuck und Uhrengeschäft würde ich den Ankaufspreis für diesen Ring wie folgt ansetzen, 6 x 24 Euro, 2 x 30 Euro und 3 x 35 Euro.
tatze-1
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tatze-1
13.04.2019 - 12:20 Uhr
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#10
Zitat geschrieben von Michael Ronet
6 x 24 Euro, 2 x 30 Euro und 3 x 35 Euro.
häh, wie kommste da drauf?
Silberfrau
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Silberfrau
13.04.2019 - 12:52 Uhr
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#11
Den Grammpreis darf er etwas erhöhen und bei den Steinen hat er nicht zählen können?
...
...
13.04.2019 - 13:04 Uhr
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#12
Pardon, 6 x 24 Euro, 3 x 20 Euro und 3 x 35 Euro.
Es sollte dabei auch verdient werden.
Caitiff
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Caitiff
13.04.2019 - 14:23 Uhr
·
#13
Also ich wäre interessiert für meine kleine Amethystringsammlung
Caitiff
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Caitiff
18.04.2019 - 23:31 Uhr
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#14
Ich bin einmal so frei. Wäre ungefähr bei der Rechnung von Michael, auch wenn er sich in seiner Zusammenstellung - meiner Meinung nach - etwas vertan hat. Meine Rechnung wäre 4g 750er Gold 4x 25 (da die Steine ja auch etwas wiegen), 3x20, 3x35 ... Wären dann 265 und weil er gut zu meinen anderen Amethysten passt, wäre ich bei 280€.
Caitiff
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Caitiff
19.04.2019 - 23:19 Uhr
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#15
Falls es missverständlich sein sollte, die 280 sind als Gebot zu verstehen
Pichel
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Pichel
20.04.2019 - 07:14 Uhr
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#16
Zitat geschrieben von Caitiff
Falls es missverständlich sein sollte, die 280 sind als Gebot zu verstehen
So habe ich es verstanden Auch hier beende ich Ostersonntag 20 Uhr diesen "Thread"
Pichel
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Pichel
21.04.2019 - 20:17 Uhr
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#17
Verkauft an Caitiff für 280 €
Vielen Dank
diamantenimport
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diamantenimport
21.04.2019 - 20:24 Uhr
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#18
Glückwunsch Marion und Pichel!
Allerdings solltest du jedoch überlegen, ob es vorteilhaft ist, wenn du hier öffentlich eine größere Anzahl Schmuck verkaufst, auch wenn es aus Erbschaften stammt.
Caitiff
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Caitiff
21.04.2019 - 20:33 Uhr
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#19
Ich habe zu Danken Freue mich sehr.
Pichel
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Pichel
21.04.2019 - 20:43 Uhr
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#20
Zitat geschrieben von diamantenimport
Glückwunsch Marion und Pichel!
Allerdings solltest du jedoch überlegen, ob es vorteilhaft ist, wenn du hier öffentlich eine größere Anzahl Schmuck verkaufst, auch wenn es aus Erbschaften stammt.
Meinst du man kann mir hier gewerbliches Handeln unterstellen?
tatze-1
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tatze-1
21.04.2019 - 20:58 Uhr
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#21
Gewerblich hat Gewinnerzielungsabsicht.
Das hier hat was mit deiner Steuererklärung zu tun und der erlaubten Höhe von Nebeneinkünften, die in der Steuer als Einnahme angegeben werden müssen (wäre das selbe, wenn du für teures Geld dein Auto vercheckst). Allerdings müßte man sich mal beim Steuerberater informieren, ob so eine einmalige Sache wie hier jetzt zum Schuh werden kann.
Pichel
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Pichel
21.04.2019 - 21:01 Uhr
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#22
Zitat geschrieben von tatze-1
Gewerblich hat Gewinnerzielungsabsicht.
Das hier hat was mit deiner Steuererklärung zu tun und der erlaubten Höhe von Nebeneinkünften, die in der Steuer als Einnahme angegeben werden müssen (wäre das selbe, wenn du für teures Geld dein Auto vercheckst). Allerdings müßte man sich mal beim Steuerberater informieren, ob so eine einmalige Sache wie hier jetzt zum Schuh werden kann.
Hmmm.....ich schiebe das Geld nach Abzug meiner Kosten auf das Konto der "Heim-Tante" deren Steuererklärung von ihrer Schwester gemacht wird. Und Belege gibt es ja auch keine.
tatze-1
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tatze-1
21.04.2019 - 21:06 Uhr
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#23
Kontoauszüge sind auch Belege.
Pichel
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Pichel
21.04.2019 - 21:09 Uhr
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#24
Zitat geschrieben von tatze-1
Kontoauszüge sind auch Belege.
Stimmt
Heinrich Butschal
Moderator
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Heinrich Butschal
21.04.2019 - 23:15 Uhr
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#25
Gewerblich sehe ich kein Problem. Haftung den Käufern gegenüber eher. Vor allem, wer ist der Verkäufer, derzeit sieht es nach Marion aus.
Pichel
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Pichel
21.04.2019 - 23:34 Uhr
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#26
Zitat geschrieben von Heinrich Butschal
Gewerblich sehe ich kein Problem. Haftung den Käufern gegenüber eher. Vor allem, wer ist der Verkäufer, derzeit sieht es nach Marion aus.
Marion ist da raus ! Wenn es Probleme gibt, stehe ich dafür gerade und würde bei entsprechendem Grund den Artikel zurück nehmen oder preisliche Abstriche machen.
Heinrich Butschal
Moderator
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Heinrich Butschal
22.04.2019 - 00:06 Uhr
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#27
Finde ich fair.
Pinguin
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Pinguin
22.04.2019 - 08:17 Uhr
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#28
Auch ein gewerblicher Verkäufer darf private Verkäufe abwickeln. Wichtig ist, dass dies im Kaufvertrag als Privatverkauf gekennzeichnet ist.
Gewerblich/Privat/Steuer: Privatverkäufe sind nicht steuerpflichtig und keine Nebeneinkünfte, unabhängig von der Höhe (wobei das nicht so ganz stimmt, bei Hausverkauf etc gibts dann schon Grenzen, aber nicht bei ein bisschen Schmuck im Hunderterbereich). Entscheidend ist 1. die Regelmässigkeit der Einnahmen und 2. ob die Gegenstände für den Verkauf angeschafft wurden und 3. die Art der Gegenstände.
Sprich, wenn jemand auf dem Flohmarkt gezielt Schmuck einkauft, um ihn zu verkaufen, und das jeden Monat macht, wäre er steuerpflichtig, auch wenn es sich nur um ein paar Hundert Euro handelt (aber auch da gibt es Grenzen zur Geringfügigkeit, quasi „Hobby“). Jemand, der einmalig seinen privaten Gebrauchtwagen verkauft, z. B. um sich dann ein neues Auto zu kaufen, wäre nicht steuerpflichtig, auch wenn der „Gewinn“ höher ist (aber „einmalig“, und der private Gebrauchtwagen wurde nicht in Gewinnerzielungsabsicht angeschafft).
Ab wie vielen „gleichen“ Gegenständen nicht mehr von einer „Sammlungsauflösung“ oder „Haushaltsauflösung“ gesprochen wird, ist Gegenstand mehrerer Urteile. Genau darum streitet man sich ständig bei Ebay...Wer löst nur „seine Sammlung“ auf (und verkauft deshalb 50x Ähnliches), und wer tarnt sich nur (um Garantieansprüchen und der Steuer zu entgehen)....?
Kornelia Sch
Moderator
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Kornelia Sch
22.04.2019 - 09:21 Uhr
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#29
Wenn Du dich da mal nicht täuschst.
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tatze-1
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tatze-1
22.04.2019 - 11:17 Uhr
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#30
deswegen sage ich ja, besser vorsorglich mal den Steuerberater konsultieren, bevor man das Nachsehen hat.
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