Zitat geschrieben von MaJa
Eigentlich können diese Knöpfe nur noch weitervererbt werden und in einer Schublade liegen.
Und beim Vererben fangen die Probleme schon an. Ich besitze ein
Paar Stoßzähne, die ich - damals völlig legal - 1968 im Rahmen der
Elfenbeinschnitz-Ausbildung an der Zeichenakademie Hanau von
Selbiger erworben habe. Der Akademie-Keller lag schließlich voll
davon - reichte für Jaaaaahre und ich wollte sooo viel schöne Dinge
aus diesem edlen Material fertigen. Tja, und dann wurde 1973 das
Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES – Convention on
International Trade in Endangered Species of wild Fauna and Flora)
beschlossen, das 1975 in Kraft trat.
Ich habe im Laufe der vielen Jahre und an verschiedenen Wohnorten/
Ländern (Frankreich & Griechenland) versucht die Bescheinigungen
zu bekommen: "Rien" & "Tipota".
Nun verhandele ich seit einiger Zeit mit dem Landkreis hier, da mich
ein netter Beamter bei einem Besuch beim Zoll dahingehend aufklärte -
im Hinblick auf mein Alter (Schuft;-), daß im Fall meines Ablebens meine
Erben die beiden Zähne und elfenbeinernen Kunstgegenstände nicht
mal b e h a l t e n dürfen, da jeglicher Besitzwechsel - auch verschenken/
vererben verboten iss.
Nun versuch ich so ne Art Duldungs-Papier zu "erbetteln" - die Dame vom
Amt prüft gerade meine Akademie-Zeugnisse, ob meine Benotung für's
Elfenbeinschnitzen hoch/gut genug iss

um dann die Teile wenigstens
geduldet in der Hütte haben zu dürfen und damit gegebenenfalls auch umziehen
zu dürfen. Was sonst nicht erlaubt wäre!