Mit dem Verkauf dieser Uhr wäre ich vorsichtig, weil:
Als Markenfälschung werden Produkte bezeichnet, die fälschlicherweise einem – meist bekannten und beliebten – Urheber zugesprochen werden.
Laut § 143 Absatz 1 des Markengesetzes (MarkenG) wird eine Strafe wegen Markenfälschung fällig, wenn im geschäftlichen Verkehr:
ohne Zustimmung des Rechteinhabers ein Zeichen benutzt wird (dabei ist es egal, ob das Zeichen identisch oder nur sehr ähnlich ist – vgl. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG),
ein Zeichen in der Absicht benutzt wird, die Wertschätzung einer bekannten Marke auszunutzen oder zu beeinträchtigen (vgl. § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG),
ein identisches oder ähnliches Zeichen auf Verpackungen, Etiketten oder ähnlichem angebracht wird, obwohl es nach § 14 Abs. 4 untersagt ist,
die geschäftliche Bezeichnung durch Unbefugte genutzt wird (vgl. § 15 Abs. 2 & 3 MarkenG).
Selbst der Versuch, Ware, die eine der oben genannten Voraussetzungen für eine Markenrechtsverletzung erfüllt, zu verkaufen, ist strafbar.