Steuerliche Nutzungsdauer für Ausstellungsschmuck ???

 
Jaro29
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Dabei seit: 11 / 2009

Jaro29

 ·  #1
Guten Tag,

für die Eröffnung eines Schmuckgeschäfts, werde ich einige Schmuckstücke ausstellen und nicht verkaufen. Entsprechend werden diese als Anlagengüter geführen (kein GWG). Welche Nutzungdauer ist für die Ermittlung der AfA anzusetzen?

Danke
Heinrich Butschal
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Beiträge: 35083
Dabei seit: 07 / 2005

Heinrich Butschal

 ·  #2
Ein Schmuckgeschäft das Schmuck nicht verkauft, braucht keine AfA weil ohne Verkäufe keine Gewinne entstehen und dann auch keine AfA sinnvoll ist. :-)

Der ausgestellte Schmuck kann ja trotzdem verkauft werden so lange er existiert. Wenn er aus der Ausstellung genommen wird und vernichtet wird, z.B. durch einschmelzen, kann der in dem Jahr abgeschrieben werden.

Eine gleichmäßige AfA wie bei Gebrauchsgütern ist mir bei Schmuck nicht bekannt.

Eine andere Idee wäre, reine Aussellungsstücke dergestalt anzuschaffen, das sie gar nicht verkauft werden könnten. Z.B. als unecht vergoldete Muster oder ähnliches.
Dann würde ich die Kosten dafür sofort abschreiben oder maximal den geplanten Ausstellungszeitraum als Nutzungsdauer ansetzen.
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