1 Gewerbe 2 Tätigkeiten?

 
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Ferret88
 
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Ferret88

 ·  #1
Hi,
ich bin 31 und von schönen Bodensee.
Ich habe eine Frage an euch, ich habe vor selbstgemachten schmuck zu verkaufen und gebrauchten zu veredeln sprich Galvanisieren! Da gerne aber auch Dinge wie E-Zigatetten händyhüllen Autoteile usw. Vergoldet werden würde ich das gerne anbieten um das Geschäft anzukurbeln! Muss ich dazu 2 verschiedene Gewerbe anmelden oder lässt sich als tätigkeitsangabe das irgendwie in 1 Gewerbe unterbringen? Macht das von euch vllt schon jemand und hat da vllt erfahrung mit?
Liebe Grüße
Ferret88
 
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Ferret88

 ·  #2
Ups habe da ein paar Rechtschreibfehler drin! Bitte einfach ignorieren, ich habe es vergessen zu korrigieren vor dem abschicken ;)
tatze-1
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tatze-1

 ·  #3
Machst du den Schmuck selber? Hast du Erfahrung in der Galvanik? Willst du die Handyhüllen etc. selber galvanisieren oder fertig eingekauft verkaufen?
Ferret88
 
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Ferret88

 ·  #4
Ja der Schmuck wird selber gemacht und galvanisiert wird auch selber mittels Tampongalvanik!
Tilo
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Tilo

 ·  #5
Tampongalvanik für Gebrauchsgegenstände ist doch sinnlos
es sei denn, das Gewerbe soll nur ein paar Monate betrieben werden, weil dann die ersten (abgehenden) Beschichtungen reklamiert werden
Ferret88
 
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Ferret88

 ·  #6
Ok gut das das angesprochen wird ich habe das bisher nur hobbymäßig betrieben und bevor ich jetzt Weiterbildungen wie Lehrgänge usw. mache, wollte ich eben erstmal wissen ob das als 1 Gewerbe gehen würde denn zu Beginn wollte ich nicht gleich 2 Gewerbe anmelden (nebengewerbe).
tatze-1
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tatze-1

 ·  #7
ok, die Galvanik von Schmuck (dazu gehört auch die Stiftgalvanik) gehört zum Goldschmieden (das ist das Schmuck machen) dazu. Das einigermaßen haltbare Galvanisieren von Plastik etc. ist ein eigener Beruf, nämlich der des Galvaniseurs oder der des Vergolders (2 unterschiedliche Berufe). Das hat in dem Falle nicht 100 % was mit dem Goldschmied zu tun.

Fakt ist auf jeden Fall, daß du dich, wenn du dich im Goldschmiedegewerk gewinnerzielungsabsichtlich selbständig machen willst, nicht nur beim Gewerbeamt anmelden mußt, sondern auch bei der Handwerkskammer.
Ferret88
 
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Ferret88

 ·  #8
Ok, vielen Dank für deine Antworten dann wird das wohl nicht gehen mit einem gewerbe sondern würde nur mit einem 2. Gewerbe gehen, das ist schade aber ok, war ja nur eine Idee um vllt den Start ein wenig voranzutreiben.
Ja das mit der Handwerkskammer ist mir klar aber dennoch danke für das erwähnen! Hier wird einem echt schnell geholfen!!! Lg
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #9
Wenn Du etwas herstellst und dann zum Verkauf anbietest, kannst Du das ruhig in einem Gewerbe anmelden und führen. Fasse einfach die Beschreibung bei der Anmeldung allgemein genug.
Ferret88
 
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Ferret88

 ·  #10
Und wie würde diese "allgemeine" Tätigkeit lauten? Das wäre ja klasse wenn das geht!!
Würder ihr eigentlich bei silber uns weißgold auf rhodinieren verzichten oder es immer rhodinieren? Wie macht ihr das so? Lg
Tilo
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Tilo

 ·  #11
genau
da ich ja nur weißgold verarbeite, das auch ohne Rhodinierung eine gute Farbe hat
leider ist dieses Weißgold jetzt wegen des Palladiumpreisanstiegs sehr viel teurer als Gelbgold gleichen Goldfeingehalts
Ferret88
 
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Ferret88

 ·  #12
Aber ist eine weißgold-palladium Mischung nicht sehr gräulich? Oder bekommt man das vllt auch schön hell hin? Denn ich würde gerne auf das rhodium verzichten :)
Tilo
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Tilo

 ·  #13
klar, die Lösung ist, stattdessen Platin zu verarbeiten
Ferret88
 
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Ferret88

 ·  #14
:lol: ja das kann man natürlich so machen :)
Beziehst du das palladium-weißgold fertig?
tatze-1
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tatze-1

 ·  #15
Zitat geschrieben von Guestuser

Denn ich würde gerne auf das rhodium verzichten :)

niemand zwingt dich, Silber und Weißgold zu rhodinieren. Ist doch schön, daß jedes Metall und jede Legierung eine Eigenfarbe hat. Wird alles rhodiniert, isses doch egal, was drunter ist. Sieht dann doch alles gleich aus. Silber rhodinieren nur die Leute, die zu faul sind, Silber zu putzen.
Ferret88
 
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Ferret88

 ·  #16
Ja finde ich selber auch schön so "natura", wollte nur mal so fragen wie es andere so machen :)
Tilo
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Tilo

 ·  #17
teils teils
ich habe Palladiumweißgold fertig bezogen
und auch schon selbst legiert, was ich aber nicht wirklich jemandem empfehlen kann, der solche Fragen stellt
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #18
Die Anmeldung des Gewerbes könnte lauten: "Herstellung und Handel von Schmuck sowie Bearbeitung / Galvanisieren von Gegenständen aller Art".

Bei der genauen Beschreibung bzw. der Eingrenzung von "Bearbeitung von" (Lohnarbeit) und "Gegenständen aller Art" kann Dir das Gewerbeamt helfen. Nicht zu sehr eingrenzen, dann ist mehr Luft zu allen Materialen und ggf. auch zu "mehr" an Bearbeitung als nur Galvanik.

Viel Erfolg!

Man weiß ja nie, was alles dazu kommt.
Heinrich Butschal
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Heinrich Butschal

 ·  #19
Wenn die eigenen Produkte galvanisiert werden, dann ist in Herstellung die Galvanisation schon enthalten genau so wie viele andere Tätigkeiten die zum Herstellprozess gehören. Oder will sie für fremde Kunden Lohngalvanik machen?
Silberfrau
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Silberfrau

 ·  #20
Man kann doch in 1 Gewerbeanmeldung ein paar Dinge rein schreiben, wie z.B. Gold-und Silberschmiedehandwerk, artverwandte Dlg., Schmuckbastelevents, Kurse...
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #21
Kommt zur eigenen Herstellung (neben Handel, Vertrieb) auch als "um den Start voranzutreiben" eine Dienstleistung wie fremde Utensilien galvanisieren dazu (so zumindest lese ich und verstehe ich das), dann muß neben Herstellung und Handel auch die Dienstleistung genannt werden. Das alles geht in einer Anmeldung; es muß nur aufgelistet werden, um welche Produktsparten es geht. [Links sind leider nur für eingeloggte sichtbar]

Bei Schmuck, Metalle & Co. bitte auch ein Führungszeugnis anfordern und einreichen/mitbringen, denn da handelt es sich um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe nach §38 GewO.

Ansonsten könnte dies noch hilfreich sein: [Links sind leider nur für eingeloggte sichtbar]
capcuadrate
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capcuadrate

 ·  #22
Moin,

verstehe ich das richtig, dass sich alle im Nebengewerbe Schmuckherstellenden neben dem Gewerbe auch bei der Handwerkskammer anmelden müssten ? Was verursacht das für Kosten?

Neugieriger Cap
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #23
Nein, man muß sich dort nicht anmelden, sondern die Info geht direkt vom Gewerbeamt an die entsprechenden Behörden, Institute, Kammern etc.

Beim Gewerbeamt bekommt man ein Infoschreiben, an wen alles diese Benachrichtigung geht.

Beispielsweise
Finanzamt
Berufsgenossenschaften
Arbeitsagenturen
Kammern und Berufsvereinigungen
etc.

Kann man auch hier nachlesen: [Links sind leider nur für eingeloggte sichtbar]

Kosten ist nach Umsatz bzw. Mindestbeitrag (Pflicht-. bzw. Zwangsmitgliedschaft) unterschiedlich.

Welche Kammer zuständig ist, ist je nach Art des Gewerbes entweder die Industrie- und Handelskammer und/oder die Handwerkskammer.

Zur Zwangsmitgliedschaft: [Links sind leider nur für eingeloggte sichtbar]
Ferret88
 
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Ferret88

 ·  #24
Super vielen vielen Dank für all die Informationen! Dann werde ich meine Tätigkeit wohl der allgemein halten denn wie richtig erwähnt ist eben man weiß nie was kommt und ein 2. Standbein ist am Anfang sicher kein Fehler, falls es nicht so ablaufen sollte wie man es gerne hätte. ;)
Lg
Danke auch für die Info mit dem Führungszeugnis auch wenn ich das schon wusste :)

Zum Thema kosten für die Handwerkskammer ist es bei neugründer oftmals der fall das das erste Jahr Beitragsfrei ist 2. Und 3. Jahr der halbe Preis und ab dem 4. Jahr den vollen Jahrenbetrag! So habe ich das verstanden!
tatze-1
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tatze-1

 ·  #25
Zitat geschrieben von Guestuser

Zum Thema kosten für die Handwerkskammer ist es bei neugründer oftmals der fall das das erste Jahr Beitragsfrei ist 2. Und 3. Jahr der halbe Preis und ab dem 4. Jahr den vollen Jahrenbetrag! So habe ich das verstanden!

ich habe im 2. Jahr schon den vollen Betrag zahlen dürfen. Der Beitrag steigert sich je nach Umsatzzahlen.
Die-Schmiede
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Die-Schmiede

 ·  #26
Ja, das erste Jahr ist Beitagsfrei, aber die Eintagung in die Handwerksrolle kostet auch Geld, fast soviel wie ein Jahresbeitrag !!
tatze-1
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tatze-1

 ·  #27
Meine Eintragung hat mit 65€ 100€ weniger gekostet als der Jahresbeitrag. Ich denke mal, die Kammern haben da jede ihren eigenen Kostenplan.
Die-Schmiede
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Die-Schmiede

 ·  #28
Scheint so, bei mir waren es über 200,- €, fand ich schon heftig
steinfroilein
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steinfroilein

 ·  #29
Bei unserer IHK sind/waren es 210 €.
Ferret88
 
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Ferret88

 ·  #30
Ok da kommt es wohl darauf an bei der Kammer.
Nochmal zur tätigkeitenangabe "bearbeiten von Metallen jeglicher art" wäre dann zu allgemein oder? Also man muss schon angeben was genau man macht?
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